FactSheet: Der Weg zur neuseeländischen Staatsangehörigkeit


Der meistgelesene Artikel in diesem Blog bleibt der zur Staatsangehörigkeit bzw. zur Frage wie man die neuseeländische Staatsangehörigkeit annehmen kann, ohne die deutsche zu verlieren.

In den Suchstatistiken fällt mir allerdings auch auf, dass viele Leser meinen so ziemlich gleich, von Null, eine neuseeländische Staatsangehörigkeit annehmen zu können. Das trifft fast nie zu, außer ihr seid Nobelpreisträger oder Olympiasieger und Neuseeland sieht einen unmittelbaren Vorteil darin euch sofort mit einer Staatsangehörigkeitsurkunde zu beglücken.

Für alle anderen gilt – vereinfacht gesprochen – eine Abfolge in drei Stufen. Die Staatsangehörigkeit („citizenship“) kommt zu Letzt und es dauert im allgemeinen mindestens fünf Jahre, bis ihr Anspruch auf die Erteilung der Staatsangehörigkeit erwerbt:

  1. Resident visa
  2. Permanent resident visa
  3. Citizenship

Resident visa

Ist was ihr nach erfolgreichem Einwanderungsantrag in den Pass geklebt bekommt und bedeutet, dass ihr ein Niederlassungsrecht in Neuseeland habt, plus ein auf 24 Monate beschränktes Ausreise- und Rückkehrrecht, will heißen, dass ihr innerhalb dieser 24 Monate Neuseeland verlassen und zurückkehren könnt, ohne das Niederlassungsrecht zu verloren zu haben.

Permanent resident visa

Wenn das resident visa abläuft und ihr euch in Neuseeland befindet, ist der nächste Schritt der Antrag auf ein permanent resident visa, das euch erlaubt ohne zeitliche Einschränkung aus Neuseeland aus- und wieder einzureisen und dabei das Niederlassungsrecht zu behalten.

Neben offensichtlichen Voraussetzungen, wie zum Beispiel, dass ihr in der Zeit, in der ihr das resident visa hattet nicht straffällig geworden seid, ist auch noch ein „commitment to New Zealand“ nachzuweisen, also dass ihr es Ernst meint mit der Einwanderung. Dieses „commitment“ kann man in fünf Varianten erbringen. Die wichtigsten sind – wahrscheinlich:

  • Lange Aufenthaltszeiten: in den beiden Jahren, in denen ihr ein resident visa hattet, und zwar mindestens zweimal 184 Tage in den beiden 12-Monatsperioden aus denen sich die 24 Monate der Visagültigkeit zusammensetzen.
  • Etablierung in Neuseeland: hier reicht eine wesentlich kürzere Aufenthaltsdauer in Neuseeland, nämlich 41 Tage in den 12 Monaten vor Stellung des Antrags auf das permanent residence visa, es muss ein Heim euer eigen sein, und ihr müsst mindestens 9 Monate Vollzeit in bezahlter Arbeit gestanden haben. Wenn andere Familienmitglieder (Frau, Kinder) Teil des Antrags sind, dann gelten für die 184 Tage Mindestaufenthaltsdauer in den 2 Jahren vor Antragstellung.

Viele Deutsche, denen es im allgemeinen ja wirklich um ‚echte‘ Auswanderung geht, werden dieses bürokratische Regelwerk nicht verstehen. Es zielt in erster Linie auf Ostasiaten, die eine neuseeländische Aufenthaltsgenehmigung bzw. später dann die Staatsangehörigkeit als Versicherungspolice betrachten, wenn z.B. in Korea Krieg ausbrechen sollte, oder Chinas soziale und politische Spannungen überhand nehmen, und sich nicht wirklich für Neuseeland interessieren. Das führt bei vielen meiner Nachbarn am North Shore zu Fernbeziehungen zwischen z.B. Südkorea und Neuseeland. Der Mann arbeitet weiterhin in Korea und fliegt in den Ferien nach Neuseeland um seine Mindestaufenthaltszeit sozusagen ‚abzusitzen‘, während die Frauen sich wegen Sprachschwierigkeiten oft abkapseln und nur über die Kinder in indirektem Kontakt mit der Gesellschaft bleiben. Einfach ist das nicht und oft zerbrechen diese Ehen in irgendeiner Weise, oder die Beteiligten entwickeln psychologische Probleme.

Nun Ja, wenn auch die permanent residence gesichert ist, steht nur noch Zeit zwischen euch und dem neuseeländischen Pass.

Citizenship

Die Staatsangehörigkeit erhaltet ihr, wenn ihr eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt, die ziemlich offensichtlich sind, wie sich von kriminellen und anderen schlimmen Aktivitäten fern gehalten zu haben, Alltagsenglisch zu meistern, die Rechte und Pflichten eines Staatsbürgers zu kennen usw. Nichts Besonderes. Tricky wird es dann wieder bei den ziemlich kompromisslosen Aufenthaltsregeln.

In den 5 Jahren vor dem Antrag auf Einbürgerung müsst ihr 1350 Tage auf einem residence oder permanent residence visa in Neuseeland gewesen sein, plus in jedem einzelnen der 5 Jahre mindestens 240 Tage.

In anderen Worten: um die neuseeländische Staatsangehörigkeit zu erlangen müsst ihr mindestens 5 Jahre warten.

Und dann gibt es natürlich noch das Problem, dass die deutschen Behörden Euch bei Antragseinbürgerung in Neuseeland im allgemeinen die deutsche Staatsangehörigkeit entziehen, siehe ganz oben.

***

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Zum Schluß ein kurzer Blick auf die Zahlen. Aus den Statistiken „Resident visas decided“ auf der Immigration New Zealand Webseite ist nach einem kurzen Peak von etwa 500 deutschen Einwanderern im Krisenjahr 2009 die Anzahl kontinuierlich auf etwas über 300 im Finanzjahr 2012/13 zurück gegangen. Diagnose: wirtschaftlich gute Zeiten in Merkelland.

Übrigens war die Erfolgsquote deutscher Anträge über die letzten Jahre immer bei etwa 90% gelegen. Sooo schwer wie findige Einwanderungsberater es immer wieder suggerieren, kann das Prozedere wohl doch nicht sein.

Beim Gegenindikator, der Anzahl deutscher Besucher nach Neuseeland ergibt sich ein gut korreliertes Muster: nach Abflachen in den Krisenjahren erfüllen sich im Moment so viele Deutsche wie noch nie den Traum vom Neuseelandurlaub. Im September 2013 kamen fast 20% mehr als im September des Vorjahres.

Die Anzahl der Einbürgerungen von Deutschen in Neuseeland liegt dagegen fast vernachlässigbar zwischen ein paar Dutzend und weniger als 200 pro Jahr in den letzten 20 Jahren. Die vermaledeite doppelte Staatsangehörigkeit lässt grüßen.

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4 Responses to FactSheet: Der Weg zur neuseeländischen Staatsangehörigkeit

  1. Lukas sagt:

    Hallo,
    verstehe da einiges nicht:
    1.: Etablierung in Neuseeland
    „ihr müsst mindestens 9 Monate Vollzeit in bezahlter Arbeit gestanden haben“. Gemeint ist Arbeit in NZ nehme ich an. Das macht viel mehr Tage als 41.
    2.: Citizenship:
    „In den 5 Jahren vor dem Antrag auf Einbürgerung müsst ihr 1350 Tage auf einem residence oder permanent residence visa in Neuseeland gewesen sein, plus in jedem einzelnen der 5 Jahre mindestens 240 Tage.“
    1350 Tage + 5×240 Tage = 2550 Tage = 7 Jahre !
    Gruesse
    Lukas

    • Peter sagt:

      Hi Lukas

      1. Nein, gemeint ist Arbeit für einen neuseeländischen Arbeitgeber. Viele Kiwis arbeiten z.B. zwar formal in Neuseeland, real fliegen sie aber ständig zur Mutterfirma nach Australien.

      2. Missverständnis. Da gilt kein mathematisches „+“, sondern ein Boolsches „AND“. 1350 in den gesamten 5 Jahren und in jedem Jahr der 5 Jahre mindestens 240. Wenn Du z.B. die ersten 4 Jahre ständig in NZ warst, und dann im fünften Jahr 239 Tage, dann hast Du die Anforderungen nicht erfüllt. Wenn Du in den ersten 4 Jahren jeweils 240 Tag in Neuseeland warst (4 * 240 = 960), und dann im fünften Jahr das ganze jahr in Neuseeland gelebt hast, dann wären das 960 + 365 = 1325 < 1350 ... wieder nicht erfüllt. Ich hoffe, dass Dir das weiterhilft. Gruß, Peter

  2. Till sagt:

    Kleine (typisch deutsche 😉 Krittelei:
    „Um die neuseeländische Staatsangehörigkeit zu erlangen müsst ihr mindestens 5 Jahre warten“ ist nicht ganz korrekt.
    Genaugenommen sind es mindestens 4 Jahre und 240 Tage (da man vor den 240 Tagen des ersten der 5 Jahre noch nicht in Neuseeland gewesen sein muss). Aber nichts fuer ungut.

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