FactSheet: Einen neuseeländischen Mietwagenvertrag verstehen


Es geht um Mietverträge für ganz normale PKWs, keine Campervans, die sicherlich erschöpfend in der webweiten Spezialliteratur behandelt werden 😐 . Es geht auch nicht darum die ultimative Gebrauchsanweisung ‚Wie miete ich ein Auto in Neuseeland‘ unters deutsche Reisevolk zu bringen – das wäre, wie wir sehen werden, bei der Komplexität des neuseeländischen Mietwagengeschäfts zu ambitioniert. Ich möchte hier vor allem eigene Erfahrungen teilen, auf einige wichtige Besonderheiten beim Anmieten eines Wagens in Neuseeland hinweisen und ein paar bekannte Vermieter stichprobenartig genauer ansehen. Unsere ‚Prüflinge‘ sind (mit Links zu deren Geschäftsbedingungen):

Ein ‚Internationaler Führerschein‘ ist leider immer noch nötig

Anno 2015 und gut 20 Jahre nachdem die EU einen praktisch sprachunabhängigen Führerschein im Kreditkartenformat und mit einheitlichen Zahlencodes eingeführt hat kaum zu glauben, aber wahr: die Speckschwarte namens ‚Internationaler Führerschein‘ ist noch immer einer gute Idee, um nach Ankunft in Neuseeland nicht autolos zu enden.

Prinzipiell geht es auch ohne. Ein gültiger, dauerhafter deutscher Führerschein und eine ‚anerkannte Übersetzung‘ reichen eigentlich aus. Allerdings muss die Übersetzung von NZTA autorisierten Übersetzern angefertigt sein (in Deutschland kann diesen Service meines Wissens nur LingoKing in München leisten) und gelten z.B. schon in Australien wieder nicht. Die haben ihre eigenen zertifizierten Übersetzer. Zusammen mit den Kosten von etwa 50 NZD (momentan etwa 35 Euro) lohnt sich der Aufwand eher für deutsche Einwanderer, die die Übersetzung sowieso brauchen, um sich ihren deutschen in einen neuseeländischen Führerschein umschreiben zu lassen, oder für Langzeitreisende. Für ganz normale Touristen sind die 10 oder 15 Euro für den zwei Jahre gültigen internationalen Führerschein wahrscheinlich sinnvoller, so absurd der Lappen in einer sonst globalisierten Welt auch ist.


Führerschein fit für Neuseeland

Mir ist es jedenfalls schon passiert, dass die großen internationalen Mietwagenketten – wer kennt sie, ihre aufdrindlichen Firmenfarben und -logos nicht – mir wegen fehlendem internationalen Führerschein den reservierten Wagen am Flughafen verweigerten. Üble Situation. Ich musste auf einen der kleinen Anbieter ausweichen, die ihren Büros meistens in der Nähe des Flughafens unterhalten, aber nicht im Flughafen selbst, was ein Problem sein kann, wenn man mit viel gepäck unterwegs ist. Den unabhängigen Anbietern ist der internationale Führerschein bzw. die amtliche Übersetzung oft egal. Allerdings nicht ohne Risiko im Ernstfall, dazu später.

Bei der Übergabe des Wagens genau hinsehen

Neuseeländischen Straßen sind wegen der hügeligen Topographie des Landes oft kurvig und abschüssig, so das die Toleranz für Fahrfehler gering ist. Jedenfalls sind viele Mietwagen, auch diejenigen mit geringen Tachoständen, zerkratzt und kleinen Beulen und Blessuren übersät. Schaut genau hin und vermerkt die Vorschäden auf dem Zettel, den man euch bei der Übergabe aushändigt (Durchschlag behalten). Im Zeitalter des Smartphones sind im Zweifelsfall auch ein paar Fotos nützlich. Wenn ihr nachts ankommt, dann fahrt den Wagen für die Übernahme unter eine Lichtquelle. German paranoia ist aber natürlich nicht nötig  😯

Mir hat man des öfteren versucht Autos mit Vorschäden unterzuschieben (bewusst, oder unbewusst, keine Ahnung). Hinschauen, dokumentieren, fertig.

Ganz heikel: der Versicherungsschutz

Wer liest nach einem zwanzigstündigen Flug seitenweise kleingedruckte Geschäftsbedingungen, in Neuseeland „Terms and Conditions“ genannt? Genau! Eigentlich sollte man es aber tun , vielleicht schon im Vorfeld während der online Reservierung. Die Dinger sind in Neuseeland im allgemeinen nicht sehr lang und enthalten wichtige Details. Einige möchte ich an dieser Stelle vorstellen und zwischen unseren Testkandidaten vergleichen.

Der Selbstbehalt beim Versicherungsschutz: „excess“

Versicherungsschutz ist wichtig. Trotzdem nehme ich im allgemeinen nur das Minimalpaket, das die neuseeländischen Autovermieter im Angebot haben und auf das sie gerissenerweise immer ihre Sonderangebote basieren lassen. Minimum heißt in diesem Zusammenhang der maximale „excess“, also der Selbstbehalt. Je größer der Selbstbehalt, in meiner Erfahrung bis zu 3000 NZD (2000 Euro), desto mehr zahlt ihr selbst, wenn der Versicherungsfall eintritt. Beispiel: ihr verursacht einen Schaden, der 10.000 NZD beträgt und prinzipiell von der Versicherung gedeckt ist. Dann müsst ihr davon bei 3000 NZD excess die ersten 3000 NZD selbst zahlen und der Versicherer übernimmt die restlichen 7000 NZD.

Warum ich den maximalen „excess“ wähle?

  • Weil ich eine optimistische Lebenseinstellung habe und davon ausgehe, dass die Wahrscheinlichkeit, das ich einen Schaden verursache sehr gering ist,
  • Weil auch 3000 NZD relativ zu typischen Gesamtschadenshöhen noch zu stemmen sind,
  • Weil ich auf meinen Kreditkarten ausreichend Verfügungsrahmen habe  :mrgreen:
  • Weil ich – je nach Anbieter – oft nicht viel von der Qualität des angeblichen Versicherungsschutzes halte, siehe unten.

[NB: das ist ausdrücklich keine Handlungsempfehlung, sondern nur meine ganz persönliche Vorgehensweise.]

Aufgepasst: die Vermieter nehmen auf eure Kreditkarte eine Vorautorisierung („pre-authorization“) vor. Die wird zwar nur abgebucht, wenn der Schaden eintritt, aber der Verfügungsrahmen der Kreditkarte fällt dadurch dennoch. Beispiel: Euer Verfügungsrahmen beträgt 7500 Euro. Ihr mietet einen Wagen mit 2000 Euro excess. Bleiben noch 5500 Euro, den ihr mit der Karte ausgeben könnt.

Noch mehr aufgepasst: Auch wenn nichts passiert ist und ihr den Wagen ordnungsgemäß abgebt, verfällt die Vorautorisierung nicht sofort, sondern es kann mehrere Werktage dauern, bis der Vermieter die Bank benachrichtigt, die Vorautorisierung storniert wird und ihr wieder Zugang zu den ganzen 7500 Euro habt. Das mag theoretisch klingen, aber wenn ihr hin- und herfliegt, ein paar Tage hier, ein paar dort herumfährt, und überall 2000 Euro Vorautorisierungen vornehmen müsst, dann kann die zeitliche Überschneidung zu einem Liquiditätsengpass (warum muss ich hier gleich ‚Griechenland‘ denken) führen.

In gewisser Weise wollen die Vermieter diese ganzen Schwierigkeiten auch, denn sie geben euch lieber nicht den Wagen zu 25 NZD am Tag (mit 2000 NZD excess), den sie in die Internetanzeige gestellt hatten, sondern das gleiche Auto zu 50 NZD am Tag aber mit nur 200 NZD excess. Strapaziert die Kreditkarte und die Nerven weniger. Aber umso mehr den Geldbeutel. Vorsicht also bei Lockangeboten.

Übrigens ist Bargeld keine Lösung, denn die meisten Vermieter (in der Tat alle die ich kenne), nehmen keines an, um den Versicherungsselbstbehalt zu hinterlegen.

Versicherung, really?

Neuseeland ist eine ziemlich deregulierte angelsächsische Volkswirtschaft und der Begriff „insurance“ (Versicherung) ist nicht geschützt. Das führt dazu, dass (meines Wissens) die großen Mietwagenketten gar keine echte Versicherung für den Fahrzeugmieter anbieten, sondern sozusagen selbst als Versicherer auftreten, das Ganze aber trotzdem „insurance“ nennen dürfen.

Das ist ein sehr wichtiger Punkt, denn die versicherungsähnlichen Aktivitäten der großen neuseeländischen Mietwagenfirmen fallen dadurch nicht unter den Insurance Prudential Supervision Act 2010, ihr habt im Streitfall keinen Zugang zur neuseeländischen Versicherungsombudsperson, und vor allem heißt es auch, dass die Versicherung beim Mieten eines Wagens ganz anders funktioniert als bei der regulären neuseeländischen Kfz-Versicherung, die gilt, wenn ihr einen Wagen selbst unterhält.

Dagegen können sich kleine Autovermieter in Neuseeland oft den Aufwand nicht leisten selbst Versicherer zu spielen. Sie versichern über eine echte Assekuranz, z.B. Lumley deren „Terms and Conditions“ normalen Kfz-Versicherungen viel ähnlicher sind.

Das ist keine akademische Betrachtung, denn viele neuseeländische Vermieter-Selbstversicherer schließen Haftung aus („exclusions“), wenn ihr einen Unfall baut bei dem ihr auch nur die geringste Verkehrsübertretung („offence“) begangen habt, während eine Lumley-artige Versicherung dies nur tut, wenn ihr dabei auch „reckless“ (fahrlässig) wart.

Wie man die Selbstversicherer in den Terms and Conditions erkennt? Ich kenne keinen neuseeländischen Vermieter, der offen zugibt, dass die Versicherung die er anbietet gar keine richtige Versicherung ist. Nachfragen kann man sicher, viel Glück. In meiner Erfahrung sind die Mitarbeiter von Autovermietungen oft nicht die hellsten und kapieren die Frage nicht einmal  🙁

Immerhin ist bei GoRentals (Stand Mai 2015) zu lesen: „The Owner’s rental fleet is insured under a policy of motor vehicle insurance from a company licenced to carry on insurance business in New Zealand under the Insurance Prudential Supervision Act 2010.“ Diese Firma nutzt also einen richtigen KfZ-Versicherer.

Schnellkurs am Lenker: ein Flyer mit den wichtigsten Verkehrsregeln

Schnellkurs am Lenker: ein Flyer mit den wichtigsten Verkehrsregeln

„Insurance exclusions“ = Haftungsausschlüsse

Sind lange Listen von Umständen in den Terms and Conditions in denen die Versicherung nicht einspringt. Viele leuchten ein, zum Beispiel, wenn ihr den Mietwagen nutzt um ein Verbrechen zu begehen. Andere sind bizarrer. Meine Lieblingsexclusions lauten wie folgt.

Bestimmte Straßen dürfen nicht genutzt werden. Fast immer tabu sind Tasman Valley Road (Mt. Cook), Skipper’s Canyon (Queenstown), Ninety Mile Beach (Northland). Der Rest variiert von Anbieter zu Anbieter stark. In jedem Fall lohnt es sich die Liste anzusehen, falls man in entlegene Winkel reisen möchte.

Nur ‚richtige‘ Straßen dürfen genutzt werden d.h. im wesentlichen geteerte Straßen. Und doch nicht ganz und nicht immer. Auch hier sollte man genau lesen. Bei unseren Probanden heißt es:

  • AboutNZ lässt euch überall da fahren wo es sich nicht um „beaches“ (Strände) und „off-road“ (Gelände) handelt, wobei mir die Definition von ‚Gelände‘ vs. ‚unversiegelter Straße‘ in Neuseeland oft schwer fallen würde.
  • Budget und Hertz wollen, dass ihr nur auf geteerten oder „metal roads“ fahrt. „Metal“ steht hier für gebrochenem Schotter (meistens dunkelgrau bis dunkelblau ohne größere Steine dazwischen), der verdichtet eine ziemlich gute Straße abgibt.
  • Avis formuliert ähnlich wie Budget, will aber zusätzlich, dass ihr euch von allen Straßen fernhaltet, die das Fahrzeug ‚wahrscheinlich‘ beschädigen könnten. Aha.
  • GoRental spricht von „unformed road[s]“ die zu meiden seien, wobei dieser Begriff offensichtlich Auslegungssache ist.
  • Jucy Rentals (auch groß im Campervangeschäft unterwegs) hat wahrscheinlich aus leidvoller Erfahrung relativ genau formuliert, denn „off-road“ beinhaltet explizit „… fire trails, beaches, sand, tracks, fields or paddocks …“, also Waldwege, die zur Feuerbekämpfung genutzt werden, Strände, Wanderwege, Felder und Koppeln. Ausgenommen sind jedoch Zufahrten zu kommerziellen Campervanparks, falls diese nicht völlig ungeeignet sind.

In der Praxis gibt es in Neuseeland immer wieder Stücke ungeteerter Piste und die letzten Kilometer zu vielen der bekannten touristischen Sehenswürdigkeiten sind auch nicht geteert. Ich finde diese Klauseln deshalb generall unpraktisch bis unfair.

Bei Schäden als Folge eines Verstoßes gegen den neuseeländischen „Road Code“ (Straßenverkehrsordnung) wird es allerdings noch viel unfairer und vor allem undurchsichtiger. Dabei hat sich die Lage nach viel öffentlicher Kritik in den letzten Jahren bereits gebessert, denn es ist noch nicht lange her, da setzten viele Terms and Conditions intransparente Dreieckskonstruktionen ein. Vertragsverstöße („breach of contract“) führten zum Verlust des Versicherungsschutzes. Zu den Vertragsverstößen wurden auch Verstöße gegen den „Road Code“ gezählt. Ergo: wer auch nur im geringsten die Straßenregeln missachtet ist zu diesem Zeitpunkt nicht versichert.

NB: Bei Unfällen ist es oft nicht klar wer Schuld ist. In allen Terms and Conditions die ich kenne steht explizit, dass ihr euch bei einem Unfall der Polizei gegenüber nicht schuldig bekennen dürft. Das heißt aber noch lange nicht, dass die Polizei das nicht anders sieht.

Heute wird in den Mietveträgen wenigstens offen zugegeben, dass Verkehrsregelverstöße zum Verlust des Versicherungsschutes führen wohl in der Hoffnung, dass sowieso nur die Wenigsten die Geschäftsbedingungen lesen. Hier wieder unser Check der Testteilnehmer:

AboutNZ verklausuliert m.E. bis hin zur Unverständlichkeit: Einerseits müsst ihr euch religiös an alle Verkehrsgesetze und Verordnungen halten:

… 8e. Operate the vehicle or allow it to be operated in breach of the Land Transport Act 1998, the Land Transport (Road Safety and Other Matters) Amendment Act 2011, Land Transport (Road User) Rule 2004, or any other Act, regulations, rules, or bylaws relating to road traffic. …

Andererseits behält sich der Vermieter vor selbst zu entscheiden, ob das nun schlimm genug ist den Versicherungsschutz zu verlieren:

„In respect of breaches of clause 8.2 (e), this exclusion shall only apply where in the reasonably held opinion of the owner such a breach is wilful, reckless, or of sufficient gravity that it results in the driver being disqualified from driving in New Zealand for any period (loss of licence).“

Auf Nachfrage, wie das dann genau läuft, also die Einschätzung der Schwere des Vergehens, bekam ich folgende Antwort:

„… we would not withhold insurance for minor infractions. In terms of breaches whilst that is at the discretion of the appropriate manager these decisions are normally made in consultation with the police.“

Das heißt, dass es sich das Management des Vermieter vorbehält zu entscheiden, ob der Versicherungsschutz bestehen bleibt, das aber im allgemeinen nach Rücksprache mit der Polizei tut.

Avis und Budget sind ernüchternd klar und deutlich:

„… at any time when the driver commits a traffic offence while driving the vehicle; … „

Jeglicher Verstoß gegen die Verkehrsregeln („traffic offence“) zieht den Verlust der Versicherung nach sich, wobei unklar bleibt wer das entscheidet. Der Vermieter? Die Polizei? Ein Gericht? Rückfragen blieben bisher unbeantwortet.

GoRentals schreibt schlicht:

„… insurance exclusion: commits a reckless driving offence …“

Wichtig hier das unscheinbare Wort „reckless“, fahrlässig. In Neuseeland ist der Begriff „reckless driving“ einigermaßen wohl definiert. Meines Wissens gehört „reckless driving“ zu den „serious driving offences“, im Gegensatz zu Bagatelldelikten, „minor driving offence“, die als Verkehrsvergehen definiert sind, die mit höchstens 2000 NZD Strafgeld geahndet werden. Details findet ihr zum Beispiel hier. Spaßeshalber noch die Anmerkung, dass der Gesprächspartner bei GoRentals auf die Frage nach der Definition von „reckless driving“ ziemlich kreativ wurde, also keine Ahnung hatte. Wie dem auch sei, für mich ist das eine auf den ersten Blick annehmbar faire Klausel, konsistent mit der Tatsache, dass GoRentals über einen echten Kfz-Versicherer versichert ist.

Hertz formuliert wie folgt:

„… the driver is convicted of committing a traffic offence that occurred while driving the Vehicle; …“

Hier muss man also wegen eines Verkehrsverstoßes „convicted“ (verurteilt) werden. Bezieht sich das auf eine formelle Verurteilung durch ein Gericht? Wir wissen es nicht, denn Hertz reagiert bisher nicht auf Rückfragen. [Mit zwei Monaten Verspätung erreichte uns doch noch eine Aussage, nämlich „… If the renter is charged for a driving offence via  the Court system in NZ … „ , was allerdings nicht ‚verurteilt‘ heißt, sondern nur ‚angeklagt‘ – unglaublich was sich Hertz also internationale Firma hier für einen Wirrwarr leistet.]

Zum Schluss noch Jucy:

„… If a driver of the Vehicle is convicted of any driving offence under New Zealand law where the Vehicle, property or any other vehicle is damaged in circumstances which are illegal in New Zealand …“

Wie bei Hertz, aber wenigstens versuchte Jucy auf meine Nachfrage, wie die ‚Verurteilung‘ zu verstehen ist zu reagieren. Leider blieb die Antwort völlig nebulös – wir wissen es also trotzdem nicht.

Die Versicherung des Vermieters ganz ablehnen?

In allen Terms and Conditions die mir vorliegen, ist es möglich den Versicherungsschutz des Vermieters ganz auszuschlagen und statt dessen einen eigenen mitzubringen – wenn der Vermieter ihn als gleichwertig akzeptiert.

Ich kenne niemanden, der so etwas getan hat, könnte mir aber vorstellen, dass es Reise-oder sogar globale Haftpflichtversicherungen gibt, die nicht nur genauso gut, sondern besser als die Versicherungen vieler neuseeländischer Autovermieter sind. Wenn jemand dazu Erfahrungen gesammelt hat, möge er/sie sich bitte melden.

Die Fähre zwischen Nord- und Südinsel ist ein echtes Politikum. Ganz abgesehen von der Frage, ob es finanziell nicht sinnvoller ist den Mietwagen z.B in Wellington abzugeben und in Picton mit einem anderen weiterzufahren, sehen die Regeln der Autovermieter hier völlig unterschiedlich aus. Einige verbieten die Überführung per Fähre, andere werben damit, dass die Kosten der Fähre im Preis inbegriffen sind.

Unterwegs an der West Coast

Unterwegs an der West Coast

Zum Abschluss noch eine kleine juristische Delikatesse in Form einer Klausel, die ihr in allen neuseeländischen Automietverträgen finden werdet.

It is agreed between <Autovermietung> and the Hirer that section 11 of the Insurance Law Reform Act 1977 will apply with respect to the above exclusions as if this clause constituted a contract of insurance.

Wenn ihr „section 11“ nachblättert, findet sich folgender Text:

Certain exclusions forbidden

Where —

(a) by the provisions of a contract of insurance the circumstances in which the insurer is bound to indemnify the insured against loss are so defined as to exclude or limit the liability of the insurer to indemnify the insured on the happening of certain events or on the existence of certain circumstances; and

(b) in the view of the court or arbitrator determining the claim of the insured the liability of the insurer has been so defined because the happening of such events or the existence of such circumstances was in the view of the insurer likely to increase the risk of such loss occurring, —

the insured shall not be disentitled to be indemnified by the insurer by reason only of such provisions of the contract of insurance if the insured proves on the balance of probability that the loss in respect of which the insured seeks to be indemnified was not caused or contributed to by the happening of such events or the existence of such circumstances. 

Häh??? Unglaubliches Englisch, oder? Es geht darum, dass ihr den Versicherungsschutz nicht verliert, wenn ihr zum Beispiel besoffen an einer roten Ampel steht und euch einer hinten reinfährt, auch wenn Alkohol am Steuer eigentlich einen Haftungsausschluss nach sich zöge.

***

Natürlich soll dieser Artikel niemanden davon abschrecken sich in Neuseeland ein Auto zu mieten, weil zu kompliziert oder riskant. Wenn ihr zum Beispiel mitten in der Nacht in Auckland ankommt und an einen Ort möchtet der weit von der Route des Flughafenbusses liegt und auch nicht per Shuttleservice abgeholt werden könnt, dann kommt ein Mietwagen oft billiger als die unverschämt teuren Taxis. Ich selbst habe auch noch keine wirklich schlechten Erfahrungen mit Autovermietern gemacht.

Trotzdem sollte man einigermaßen verstehen, was man bei einem Mietwagenvertrag unterschreibt. Außerdem sollte klar geworden sein, dass bei einem Unfall bei dem man sich vielleicht selbst verkehrsregelwidrig verhalten hat (oder zumindest die Polizei es so einschätzt), der Versicherungsschutz oft wegfällt. Wem das Sorgen macht, kann zum Beispiel über eine Reiseversicherung anderweitig vorsorgen.

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5 Responses to FactSheet: Einen neuseeländischen Mietwagenvertrag verstehen

  1. Monika sagt:

    Hallo Peter,
    ich habe ein Angebot von Neuseeland Rentacar. Habt ihr damit Erfahrungen. Ich habe per eMail die Information, dass die Deckung über die Versicherung $10 Mio Dollar. Reicht es, wenn ich dazu eine eMail habe, in den Versicherungsbedingungen steht das aus meiner Sicht nicht so klar drin. Ich habe das Rental Agreement aber so verstanden, dass es dort eine angemessene Versicherung über ein Versicherungsunternehmen gibt, oder seht ihr das anders.
    Herzlichen Dank für deine Rückmeldung.
    Gruß Monika

  2. Stephan sagt:

    Ich habe jetzt ne eurowings master card gold plus das double in VISA füür null Kosten im ersten Jahr mit unglaublichen Konditionen: keine ATM Gebühr, CDW für alle car rentals im Ausland bis 30 Tage und keine Auslandseinsatzgebühr von ein paar Prozent bei Kreditkartenzahlung.

    Ich möchte für November bei omega car rental einmal Nordinsel und einmal Südinsel jeweils 2 Wochen ein Auto mieten. Empfehlung für omega car rental?

    Muss ich vorher Omega car rental fragen, ob die das mit der CDW von der Kreditkarte so akzeptieren oder is des wurscht? 😉

    Danke für die Bemühungen.

    Gruß Stephan

    • Peter sagt:

      Also ich wuerde das an Deiner Stelle vorher mit denen abklaeren, unbedingt. Die Leute am Schalter kennen meistens nur Schema F und sagen vorsichtshalber deshalb zu oft Nein.

      Gruss, Peter

  3. Dirk sagt:

    Das Problem mit der Kasko sollte sich am leichtesten lösen lassen, indem man für die Buchung eine Kreditkarte nutzt, die einen entsprechenden Versicherungsschutz bietet.
    Mir ist ein weiteres Problem aufgefallen: Manche Angebote haben Haftpflichtversicherungen, die über lächerliche Deckungssummen verfügen (7500 NZD). Da hilft keine Kreditkarte, sondern nur Augen auf und das Kleingedruckte lesen. Im Zweifelsfall über ein Vergleichsportal nach telefonischer Rücksprache buchen. Da bekommt man eine E-Mail, in der alle wichtigen Eckpunkte drinstehen

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