FactSheet: Zum Führerschein in Neuseeland


Wie lange kann ich mit einem deutschen Führerschein in Neuseeland fahren, kann man einen deutschen Führerschein in einen neuseeländischen umtauschen und wie sieht es für Rückkehrer aus, die einen neuseeländischen Führerschein in Deutschland nutzen wollen?
Im Grunde ist es ganz einfach. Neuseeland (New Zealand Traffic Authority – NZTA) und Deutschland (Kraftfahrtbundesamt – kurz ‚Flensburg‘) haben Mitte 2011 Verträge abgeschlossen, die für normale Auto- und Motorradführerscheine die gegenseitige Anerkennung garantieren und zwar nicht nur für zeitweilige Besucher, sondern auch für dauerhaft ansäßige Migranten.

Deutsche Besucher in Neuseeland

Der deutsche Führerschein ist vom Zeitpunkt der Einreise nach Neuseeland ein Jahr lang gültig. Bei jeder weiteren Einreise fängt der volle Einjahreszeitraum wieder von vorne an. Eine sehr großzügige Regelung. Typisch Kiwi, eigentlich.
Allerdings müsst ihr eine Übersetzung des Führerscheins ins englische dabei haben. Die kann folgende Formen annehmen:

    • Ein internationaler Führerschein ist sicher die bekannteste Option. Nachteil ist die kurze Gültigkeit des Dokuments und die Gebühren, die bei jeder Ausstellung erhoben werden.
    • Eine explizite Übersetzung, die von einem von der NZTA zertifizierten Übersetzer (in Deutschland ist das meines Wissens nur LingoKing in München) angefertigt wurde: die kostet auch, ist aber unbegrenzt gültig.


Führerschein fit für Neuseeland

  • Eine Übersetzung, die durch eine Botschaft oder ein Konsulat oder die ausstellende Behörde vorgenommen wurde, ist prinzipiell ok, wird aber im praktischen Leben von keiner deutschen Behörde angeboten.

Deutsche Langzeitbesucher und Einwanderer nach Neuseeland

Wer länger als ein Jahr in Neuseeland bleibt, kann sich den deutschen Führerschein zum Beispiel der Klasse B von der NZTA in einen entsprechenden neuseeländischen Führerschein „Class 1“ umschreiben lassen. Zusätzliche praktische, theoretische oder Sehtests sind nicht notwendig.
Details zur Antragstellung als PDF findet Ihr hier: Einen Führerschein In Neuseeland beantragen

Beide Führerscheine zu behalten geht aus unerfindlichen Gründen leider nicht. Die NZTA zieht den deutschen Führerschein ein und schickt ihn nach Flensburg.
Allerdings, siehe unten, funktioniert der Trick auch umgekehrt. Wenn ihr irgendwann mehr oder weniger permanent nach Deutschland zurückkehrt, kann der neuseeländische Class 1 Führerschein wieder in einen deutschen Klasse B Führerschein umgewandelt werden.

Interessant für junge Leute: kann man seinen Führerschein in Neuseeland machen und dann in Deutschland umschreiben lassen?

Ja, theoretisch kann man das, sofern der neuseeländische Führerschein nicht „Learners“ oder „Restricted“, sondern vollwertig („Full“) ist. Voraussetzung ist, dass die Auswanderung bzw. der Daueraufenthalt in Neuseeland ‚ehrlich‘ war. Dazu muss er sich länger als 185 Tage hinziehen und in dieser Zeit kein ständiger Aufenthalt in Deutschland existiert haben, wobei Letzteres ziemlich schwer zu definieren ist. Ich vermute, dass eine formale Abmeldung beim deutschen Einwohnermeldeamt hilfreich ist.
Wenn man den neuseeländischen Führerschein weniger als 2 Jahre besitzt, dann wird ein deutscher Führerschein auf Probe erteilt, wobei die Zeit während der in Neuseeland mit neuseeländischer Fahrerlaubnis gefahren wurde, im allgemeinen auf die deutsche Probezeit angerechnet wird.
Den Führerschein in Neuseeland zu machen ist meistens viel billiger als in Deutschland. Eine Anmerkung ohne Hintergedanken.

Neuseeländische Besucher in Deutschland

Kann bis zu 185 Tage mit seiner „Class 1“ unbehelligt in Deutschland Auto fahren. Dieses halbe Jahr lässt sich zu einem Jahr verlängern, falls man dann auch wirklich vorhat Deutschland permanent zu verlassen. Wenn nicht, gilt das Prozedere spiegelbildlich wie bei deutschen Langzeitbesuchern in Neuseeland.

Neuseeländische Langzeitbesucher und Einwanderer nach Deutschland

Neuseeländer, die ihren ständigen Wohnsitz mehr als 185 Tage nach Deutschland verlegen und planen auf Dauer zu bleiben, können, siehe oben, ihren neuseeländischen Führerschein der „Class 1“ in einen deutschen Führerschein der Klasse B (plus AM und L; der Status von BE, C1, C1E ist im Moment anscheinend unklar) umschreiben lassen.

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Im Grunde sind die bilateralen Führerscheinregeln zwischen Neuseeland und Deutschland realitätstauglich.
Einzig das Verbot beide Führerscheine nebeneinander zu besitzen ist umständlich. Ich vermute es geht darum, dass Leute, die mit einem Fahrverbot oder einem Entzug der Fahrerlaubnis belegt worden sind, nicht die Möglichkeit haben sollen die zweite Karte zu zücken. Im digitalen Zeitalter ziemlich daneben. Eine gemeinsame Datenbank hätte es auch getan. *Kopf schüttel*
Wer mehr wissen will, zum Beispiel wie es sich mit Altersregeln und Motorradführerscheinen verhält, sei auf die folgenden Quellen verwiesen: Das Merkblatt Führerschein der deutschen Botschaft in Wellington und die analoge Information der neuseeländischen Botschaft in Berlin.

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21 Responses to FactSheet: Zum Führerschein in Neuseeland

  1. Nele sagt:

    Hallo Peter,
    etwas spät aber besser spät als nie! Ich bin momentan in Neuseeland und es wäre jetzt Zeit für mich einen neuseeländischen Führerschein zu beantragen. Allerdings würde ich in ein paar Monaten wieder nach Deutschland zurück kehren und wiege jetzt ab ob sich das lohnt. Weißt du zufällig wie einfach oder schwer es ist seinen Führerschein wieder für einen deutschen einzutauschen? Und muss ich dann wieder den Erste-Hilfe-Kurs machen?
    LG Nele

  2. Hallo Peter, danke für die Info. Heißt das wenn ich in NZ als Deutsche lebe (work visa), dass jedes mal wenn ich aus dem Land ein- und ausreise mein Führerschein wieder 1 Jahr gültig ist? Und wenn ja gibt es diese Info auf einer offiziellen Webseite zu finden? Wir prüft den die Polizei, wann ich eingereist bin oder haben die das in ihrer Datenbank? Sorry falls das dumme Fragen sind, aber komm grad nicht weiter.

    • Peter sagt:

      Hi Denise

      Das sind gute Fragen: „Each time you arrive in New Zealand you can drive for a further 12-month period.“ (https://www.nzta.govt.nz/driver-licences/new-residents-and-visitors/driving-on-nz-roads/) … es ist also wirklich so, dass bei jeder Ankunft in Neuseeland die 12-Monatsfrist von Neuem beginnt.

      Die Frage, ob die Polizei jederzeit und einfach Zugriff auf Deine „immigration“ Daten hat müsste ich recherchieren … ich vermute aber nicht, wg. Datenschutz. Aber wie gesagt, da bin ich mir nicht sicher. Ich werde versuchen das herauszufinden.

      Gruß,
      Peter

  3. Sophie sagt:

    Hallo Peter!
    Super vielen lieben Dank!
    Das hilft mir sehr weiter.!

    Gruß sophie

  4. Sophie sagt:

    Hallo =) habe eine Frage wie sieht es denn aus wenn ich meinen Führerschein erst gemacht habe und damit in Neuseeland schon fahren möchte.. geht das?

    Danke und lg Sophie

  5. Tomas sagt:

    Das Kopfschütteln zur Abgabe des jeweils anderen FS ist hier unverständlich, da die Idee der „gemeinsamen Datenbank“ nicht zu Ende gedacht ist. Alle Staaten der Welt, nicht nur die, mit denen bilaterale Führerscheinabkommen bestehen, müssten dann vernetzt sein, ebenfalls die Polizei, die mobil darauf zugreifen können müsste. Durch die bestehende Praxis soll vermieden werden, dass eine FE entzogen wurde, bei einer Polizeikontrolle dann der andere FS vorgezeigt wird. Das 2digitale Zeitalter“ ist kein Zaubermittel, für die paar Fälle um dies es geht, wäre eine weltweite, digitale Lösung bei weitem unverhältnismäßig aufwändig. Da fängt es schon beim Datenschutz an…

    • Peter sagt:

      Hi there

      Komisch, aber der weltweite Austausch von Steuerdaten zwischen nicht nur zwei, sondern zig Ländern funktioniert.

      Technisch wäre sowas mehr als machbar. Vielleicht müssen wir aber warten bis China und ein paar andere moderne Länder es vormachen bevor wir es glauben.

      Gruß, Peter

  6. Moritz sagt:

    Hat jemand Erfahrung mit dem Erwerb eines Motorradführerscheins in Neuseeland, wenn man den den Autoführerschein schon besitzt?
    Bzw wird der Motorradschein in D anerkannt?

  7. Viktor sagt:

    Hallo, ich bin gerade für ein Jahr über Working holiday visa in Neuseeland und überlege hier einen LKW Führerschein zu machen. Hat hier jemand damit Erfahrung? Kann ich den dann einfach in Deutschland umschreiben? Und gibt es dabei irgend welche Schwierigkeiten? Dankeschön!

    Cheers Viktor

    • Peter sagt:

      Hi Viktor

      Ruf doch einfach bei der Botschaft in Wellington an, oder schreibe denen eine email. Die haben immerhin ein ziemlich ausführliches Dokument zum Thema verfasst: http://m.wellington.diplo.de/contentblob/923412/Daten/7314349/Merkblatt_Fhrerschein_DDatei.pdf

      Bei der Gelegenheit kannst Du als erstes fragen, ob Dein Aufenthalt in Neuseeland im Rahmen derne Working Holiday Visa überhaupt als Verlegung des ständigen Aufenthalts nach Neuseeland interpretiert werden kann. Es kann gut sein, dass dem nicht so ist. Und wenn, dann nur wenn Du tatsächlich Wohnung etc in D aufgelöst hast.

      Falls Du da nicht weiterkommst melde Dich bei mir, siehe email im Impressum.

      Gruß, Peter

  8. Marc sagt:

    Hi,

    und wie ist es, wenn ich deutsch/kiwi bin? Ich hab die Ehre dual-citizenship zu besitzen ohne irgendwelche Beibehaltungsgenehmigung. You know?

    Da ich schließlich auch Neuseeländer bin, habe ich automatisch das Recht auf meinen NZ Führerschein. Verlier ich dennoch mein deutschen Führerschein? Ich denke nich, oder? Habe schließlich auch meine deutsche Staatsangehörigkeit behalten können, da mein Vater kiwi is und meine Mutter deutsche. Also indem Sinne bin ich kein Tourist, Einwander oder sonstiges. Ich werde hier als normaler Kiwi angesehen.

    Liebe Grüße aus Auckland

    P.S. Habe B und A Klasse. Keine Probezeit. Wäre eigentlich schwachsinnig, da ich jederzeit nach Deutschland zurück gehen kann und andersrum. Wäre unnötige Papierarbeit für die Behörden.

    • Peter sagt:

      Hi Marc

      Die Umschreiberei gilt, wenn Du einen Führerschein gemacht hast. Wenn Du zwei gemacht hast, dann kannst Du auch zwei behalten, das ist klar.

      Einen juristischen Zusammenhang von Staatsangehörigkeit und Führerschein gibt es meines Wissens allerdings nicht.

      Gruß,
      Peter

  9. Sarah sagt:

    Hi 🙂

    Danke für die infos. Aber kann man wirklich einen restricted license in einen Führerschein auf Probe umschreiben lassen? Ich habe nämlich gerade meinen learners license gemacht l, davon ausgehend, dass ich dann in einem halben jahr den restricted license machen kann und diesen in Deutschland dann umschreibe. Mir sagen die Leute denen ich von diesem Plan erzählt habe jedoch das dies nicht möglich sei. Man könne wohl nur einen Full license umschreiben und wenn man einen full license hat, aber die Probezeit noch nicht um ist, dann bekäme man einen Führerschein auf Probe in Deutschland…
    Ich hoffe zwar immernoch dass das irgendwie geht, bin jetzt aber ziemlich verwirrt…

    Danke schon mal im Voraus,
    Sarah

    • Peter sagt:

      Hi Sarah

      Ich habe noch mal die Quellen geprüft und muss Deinen Bekannten Recht geben. Das scheint der neueste Stand der Dinge zu sein (ich habe meinen Text, der an der Stelle sowieso etwas widersprüchlich war angepasst), dass man eine full licence braucht und wenn man die weniger als 2 Jahre hatte, wird dieser Weniger-Zeitraum in Deutschland zur Probezeit erklärt. Verlässt Du Neuseeland bald wieder, dass die Zeit nicht reicht für eine „full licence“?

      Gruß,
      Peter

  10. Jo sagt:

    Hi,
    informativer Text, danke!
    Aber: Wie sieht es denn mit Deutschen aus, die ihren ersten Führerschein in Neuseeland machen, weil sie dort vorübergehend wohnen, z.B. als Student, und dann nach D zurückkommen? Das wäre vor allem eine Option, wenn es dort billiger ist, den Schein zu bekommen. Können die den NZ-Führerschein dann auch anerkennen lassen?
    Wie sind da die Regelungen?
    Danke!
    Jo

    • Peter sagt:

      Hi Jo

      Das ist im Artikel schon angesprochen. Im Absatz der mit „Interessant für junge Leute“ anfängt.

      Gruß, Peter

      NB: Die Regelungen haben sich anscheinend verschärft. Nur eine „full licence“ taugt zur Überführung in einen deutschen Führerschein. Restricted und Learner nicht.

  11. Jenny sagt:

    Sehr schön und übersichtlich, werde ich mal weitergeben… Wo sind denn eigentlich deine Social-Media-Buttons? 😉

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