FactSheet: Neuseeländische Staatsangehörigkeit – einfach oder doppelt?


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Vorspann

Aus gegebenem Anlass: es gibt praktisch keine Möglichkeit aus dem Stand und innerhalb kurzer Zeit eine neuseeländische Staatsangehörigkeit ‚einfach mal so‘ zu erlangen. So etwas passiert nur im Ausnahmefall zum Beispiel bei Spitzensportlern, die in naher Zukunft für Neuseeland bei einer Olympiade antreten sollen und dafür schnell per ministerieller Sondergenehmigung die Staatsangehörigkeit bekommen. Normalsterbliche müssen zuerst eine „permanent residence“, also eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen und erhalten, dann nach Neuseeland ziehen, oder in Neuseeland bleiben, um sich nach einigen Jahren Aufenthalt und ordentlichen Verhaltens das Recht zu erwerben die Staatsangehörigkeit zu beantragen, die im Rahmen einer Einbürgerungszeremonie verliehen wird. Zu diesem Prozess schreibe ich in Bälde einen gesonderten Artikel. Im vorliegenden Artikel geht darum was passieren kann, wenn die neuseeländische Staatsangehörigkeit schon in Reichweite ist, und sich die Frage stellt, was mit der deutschen Staatsangehörigkeit passiert, wenn man die neuseeländische Staatsbürgerschaft annimmt.

Erzählung

Wer über Jahre hinweg als Deutscher in Neuseeland gelebt hat, dort arbeitet, einen Freundeskreis aufgebaut hat, vielleicht sogar Kinder hatte, die um ihn/sie herum aufwachsen und auch noch mit Kiwi-Akzent englisch sprechen, wird sich irgendwann mal überlegen wie das so ist, mit der neuseeländischen Staatsangehörigkeit. Schenkt man den deutschen Befürwortern einer Multikultilogik Glauben, ist die Annahme der Staatsangehörigkeit ein wichtiger Schritt in Richtung Integration, und die aufnehmende Gesellschaft möge den Migranten diese Möglichkeit eröffnen, auch wenn dies zu einer doppelten Staatsangehörigkeit führt.

Das ‚rot-grüne‘ deutsche Staatsangehörigkeitsrecht

Nun, man erinnert sich sofort (wenn man damals noch in Deutschland gelebt hat), an den September 1998. Wahlabend, ‚Rot-Grün‘ unter Kanzler Schröder sind gerade gewählt worden, und es soll wenig anders, aber vieles besser werden. Am nächsten Morgen schwemmen langsam die ersten Agendapunkte des ‚rot-grünen Projekts‘ in die Medien, allen voran die doppelte Staatsangehörigkeit für in Deutschland lebende Migranten. Man rieb sich verwundert die Augen. Im Wahlkampf war die Sache natürlich nicht vorgekommen, denn aus historischen Gründen besteht jahrzehntelanger Konsens der etablierten Parteien und der angeschlossenen (vor allem öffentlich-rechtlichen) Medien das Thema ‚Ausländer‘ bzw. Migranten aus Wahlkämpfen – und damit der gesellschaftlichen Diskussion – heraus zu halten. Umso erstaunlicher, dass die Staatsangehörigkeitsfrage plötzlich Thema Nummer Eins wurde. Aber es war eine Realität, die nicht viel später per Landtagswahl in Hessen zum Verlust der rot-grünen Bundesratsmehrheit führte, und damit zu einem halbgar reformierten Staatsangehörigkeitsrecht, dessen Auswirkungen Deutschland noch immer latent beschäftigen. Aber das ist ein anderes Thema.

Doppelte Staatsangehörigkeit: kein Problem für die neuseeländischen Behörden, wohl aber für die deutschen

Als Deutscher in Neuseeland ist man auch Ausländer. Und im Grunde könnte man denken, dass die deutsche Parteienlandschaft in all ihrer demonstrativ weltoffenen Toleranz zu schätzen weiß, dass auch Länder wie Neuseeland ihre Migranten gerne über das Aushändigen einer Staatsangehörigkeit stärker integrieren möchten, egal ob das Resultat eine doppelte Staatsangehörigkeit bedeutet, oder nicht. Von neuseeländischer Seite aus betrachtet verhält es sich genau so.

Laut „Citizenship Act 1977“ … naja, das Thema nicht-neuseeländische Staatsangehörigkeit ist dort gar nicht erwähnt, und damit auch kein Problem. In anderen Worten: von neuseeländischer Seite steht der Annahme der neuseeländischen Staatsangehörigkeit nichts entgegen, wenn man eine andere Staatsangehörigkeit bereits hat und diese auch nicht aufgeben möchte. Leider spielt das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht aber nicht mit. Maßgeblich ist hier das zum 01.01.2000 reformierte Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), insbesondere §25(1):

„Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag … erfolgte …“

Soweit die Regel, zu der es aber auch Ausnahmen gibt (z.B. wenn die angenommene Neu-Staatsangehörigkeit die eines EU-Staates oder der Schweiz ist – trifft bei Neuseeland offensichtlich nicht zu), in Form von §25(2):

„Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag hin die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. …“

Zauberwort ‚Beibehaltungsgenehmigung‘

Letztere ist bei der deutschen Community in Neuseeland (und anderswo) kurz als die hoch begehrte ‚Beibehaltungsgenehmigung‘ (BBG) bekannt. Natürlich ist es gut und bequem, neben der deutschen, auch die neuseeländische Staatsangehörigkeit zu besitzen. Man kann im Land ein- und ausgehen, wie man will, darf mit Wählen gehen, alle Türen sind offen, in Deutschland wie in Neuseeland. Prima Sache. Allerdings vor die Wahl gestellt, die deutsche Staatsangehörigkeit sausen zu lassen, um die neuseeländische Staatsangehörigkeit anzunehmen, schrecken viele verständlicherweise zurück. Da spielen Emotionen eine Rolle, aber auch ganz praktische Aspekte: was ist zum Beispiel mit gebrechlichen Eltern in Deutschland, die einen eventuell eines Tages brauchen? Muss man dann ein Touristenvisum für Deutschland beantragen, um bei ihnen zu sein, und wird man nach 3 Monaten ‚Besuch‘ vor die Tür gesetzt? Bei Deutschen in Neuseeland, die noch beim Kinderkriegen sind, spielt vielleicht auch die Erwägung eine Rolle, nach dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, diese nicht mehr an die Kinder weiter zu geben, und ihnen dann die Möglichkeit zu rauben, später mal problemlos in old Germany zu leben.

Praktisch ist es so, dass so mancher Deutsche in Neuseeland die Rechtslage gar nicht kennt, und einfach die neuseeländische Staatsangehörigkeit annimmt, im Irrglauben, dass die deutsche Staatsangehörigkeit dabei nicht verloren geht. Formal rechtlich natürlich ein Trugschluss, da aber Neuseeland mit Deutschland kein ‚Übereinkommen zum Austausch von Einbürgerungsmitteilungen und von Mitteilungen in Staatsangehörigkeitssachen‘ unterhält (das ist tatsächlich ein offizieller Begriff!), existiert auf den ersten Blick eine gute Chance, dass die deutschen Behörden nie herausfinden werden, dass man der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig gegangen ist, d.h. einem auch beim nächsten Grenzübertritt nach Deutschland oder der nächsten Verlängerung des Reisepasses niemand den Pass abnehmen wird. Aber Vorsicht: ich weiß nicht, ob die deutsche Botschaft sich nicht irgendwie indirekt Kenntnis über Einbürgerungen in Neuseeland verschaffen kann, zum Beispiel über Einsichtnahme in die sog. „Electoral Roll“, eine öffentliche Liste aller neuseeländischen Wahlberechtigten. Ich bezweifle, dass sich die Botschaft mit so einem Kram beschäftigt, und ich bezweifle auch, inwiefern so gewonnene Erkenntnisse überhaupt rechtlich verwertbar sind, aber wer sich auf ein solches Versteckspiel nicht einlassen möchte, der möge besser den geraden Weg über eine Beibehaltungsgenehmigung gehen.

An dieser Stelle wollte ich in inzwischen traditioneller „Seriously Kiwi“ Manier Statistiken vorlegen. Also wieviele Deutsche haben über die Jahre eine Beibehaltungsgenehmigung  für Neuseeland beantragt und wieviele wurden positiv bzw. negativ von den deutschen Behörden beschieden? Wertvolle Information, da sie wohl etwas über die Chancen aussagt, die man in diesem Prozess hat (der Zeit und Geld kostet, z.B. eine Bearbeitungsgebühr von 255 Euro), bzw. über die – immer von Ermessen geprägte – Handhabung durch die Ämter. Leider teilte mir das Statistische Bundesamt mit, dass es solche Zahlen nicht vorhält, und die ausführende Behörde, das Bundesverwaltungsamt, hat auf meine Anfrage nicht reagiert. Wenn doch noch was kommt, reiche ich es natürlich nach – was jetzt, am 18. Juni 2012, wenigstens partiell geschehen ist. Das PDF mit dem Statistischen Zahlenwerk zu Beibehaltungsgenehmigungen zeigt allerdings nur Nummern über die Gesamtheit aller Länder, wobei Anträge aus den USA, Kanada, und Australien/Neuseeland dominieren. Auffällig ist allerdings das Muster der letzten Jahre: fast alle Anträge scheinen genehmigt worden zu sein! Bevor sich alle freuen, bohre ich jetzt nochmal nach, ob das auch für Neuseeland gilt, denn die Zahl der Anträge aus den USA, Australien, Kanada dürfte viel höher sein, als die aus Neuseeland, und könnte deshalb das Bild verzerren. [Update 28.06.2012: die Rechtsabteilung der deutschen Botschaft in Wellington will sich zu den Zahlen der genehmigten bzw. abgelehnten Anträge, die durch die Botschaft abgewickelt werden nicht äußern.]

Formal beantragt man eine Beibehaltungsgenehmigung bei der deutschen Botschaft in Wellington, wenn man seinen ständigen Aufenthalt in Neuseeland hat, und über eine lokale ‚Staatsangehörigkeitsbehörde‘ (z.B. Regierungspräsidium oder Landratsamt), wenn man sich vorübergehend ständig (… 🙂 …) in Deutschland aufhält. Erstere hat ein sehr nützliches Merkblatt zum Thema auf ihre Webseite gestellt. Ich zitiere:

Bei der Entscheidung über den Antrag [Anm. von Peter: auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit] sind die öffentlichen und privaten Belange des Antrags mit Hinblick auf Vermeidung von Mehrstaatigkeit abzuwägen. Entscheidend ist dabei, ob und inwieweit der Antragsteller Gründe glaubhaft machen kann, nach denen der angestrebte Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit in seiner konkreten Situation für ihn von gewichtigem Vorteil ist oder bestehende Nachteile beseitigt. Die üblichen Einschränkungen für Ausländer (Einreiseformalitäten, Erneuerung der Aufenthaltserlaubnis und damit verbundenen Kosten, Integration ins das persönliche Umfeld, kein Recht zur Mitwirkung am öffentlichen Leben (z.B. im Elternbeirat, Ehrenämter), Angst vor Änderung der Sozialgesetzgebung zu Lasten von Ausländern, etc) betreffen alle Ausländer und sind daher zumutbare Einschränkungen, die keine ausreichenden Gründe für eine Beibehaltungsgenehmigung darstellen. Nachteile können z.B. vorliegen, wenn für eine Anstellung oder Aufstiegsmöglichkeiten die angestrebte Staatsangehörigkeit verlangt wird. Entsprechende Belege sind in jedem Fall erforderlich.

Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist die Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit ferner daran geknüpft, ob der Antragsteller über fortbestehende Bindungen an Deutschland verfügt. Diese können neben kulturellen Bindungen, die angemessene deutsche Sprachkenntnisse voraussetzen, u.a. Beziehungen zu in Deutschland lebenden Verwandten, Eigentum an Immobilien oder bestehende Erbansprüche, intensive Kontakte zu Personen und Institutionen in Deutschland sein. Da der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend ist, reichen weiter zurückliegende Beziehungen zu Deutschland grundsätzlich nicht aus. Bei Angehörigen international tätiger Unternehmen und Institutionen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen ihren gewöhnlichen Aufenthalt vorübergehend ins Ausland verlegt haben, sowie bei den sie begleitenden Ehegatten und Kindern kann vom Fortbestehen der Bindungen an Deutschland ausgegangen werden.

Zur Beibehaltungsgenehmigung siehe ferner das Merkblatt des Bundesverwaltungsamtes in Köln, abrufbar auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes unter www.bundesverwaltungsamt.de. Ein Antragsformular und das Merkblatt sind auch auf der Homepage der Botschaft unter www.wellington.diplo.de abrufbar.

Ich habe selbst keine Erfahrungen erster Hand mit dem Thema, kann also nicht aus dem Nähkästchen plaudern – an dieser Stelle sei jeder, der diese Erfahrung hat, aufgerufen diese hier per Kommentar oder sonst wie beizutragen – weil eine neuseeländische Staatsangehörigkeit aufgrund meiner individuellen Situation nicht von Interesse ist. Beim Stöbern im Internet und persönlichen Gesprächen ist mir allerdings aufgefallen, dass der Tenor unter Betroffenen ist, dass eine BBG für Deutsche in Neuseeland sehr schwer zu bekommen ist, weil es zu wenig in den neuseeländischen Gesetzen gibt, das Deutsche die ’nur‘ eine Aufenthaltsgenehmigung aber keine neuseeländische Staatsangehörigkeit haben benachteiligen würde. Unglück im Glück! Als mögliche Konstrukte könnte ich mir vorstellen: angestrebter Job beim neuseeländischen Militär, eventuell auch in Beamtenpositionen, die einem verwehrt sind, weil man keine „security clearance“ (‚Geheimnisträger‘) bekommt, wenn man nicht Neuseeländer ist. Wahrscheinlich wird das nur wenige in Neuseeland lebende Deutsche betreffen, wohl eher die, die am Regierungssitz in Wellington wohnen. Daneben sind vielleicht noch die Klassiker anwendbar, die eher aus den USA stammen, nämlich Teilnahme an öffentlichen oder militärischen Ausschreibungen, die auf von Neuseeländern geführte Unternehmen beschränkt sind. In Neuseeland wohl auch kaum realistisch. Deutsche Rüstungsunternehmer in Neuseeland mögen sich aber bitte melden!

Die ‚fortbestehenden Bindungen an Deutschland‘ per Immobilienbesitz finde ich übrigens abstrus. Das ist dann wohl der Ermessensbaustein für Reiche. Als ob Ausländer in Deutschland keine Immobilien erwerben und bewohnen könnten – hüstel. Das Gleiche gilt für die fortbestehenden Bindungen an Deutschland per menschlicher Beziehung. Das wird sich bestimmt leichter plausibel machen lassen, wenn man genug Geld hat um regelmäßig zwischen Deutschland und Neuseeland zu reisen.

Alternative zur BBG: Deutsch-neuseeländische Doppelstaater per Geburt

Schade, dass ich zu dem Thema insgesamt keine besseren Neuigkeiten habe. In Summe stellt sich der ganze Heckmeck um doppelte Staatsangehörigkeiten bedauerlich asymmetrisch dar: Migranten in Deutschland bekommen zu Hunderttausenden die Erlaubnis eine doppelte Staatsangehörigkeit zu führen, deutschen Migranten im Ausland wird per Zaunpfahl bedeutet, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben sollen, wenn sie eine andere Staatsangehörigkeit annehmen wollen.

Die Situation ist für in Neuseeland geborene Babys von Deutschen noch ungleich günstiger: die Kleinen erwerben per Geburt die neuseeländische Staatsangehörigkeit, wenn zumindest ein Elternteil eine permanente Aufenthaltserlaubnis in Neuseeland hat, und erben die deutsche Staatsangehörigkeit, solange mindestens ein Elternteil noch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Als Doppelstaater geboren, sozusagen. Das ist insofern aber eher Zufall, da es zu dem Resultat nur deswegen kommt, da die neuseeländische Seite auch Kindern von Migranten mit Daueraufenthaltsgenehmigung die Staatsangehörigkeit zuspricht. Außerdem läuft dieses bequeme Szenario bald aus. Nach StAG §4(4) werden Kinder von im Ausland lebenden Deutschen die deutsche Staatsangehörigkeit per Geburt nicht mehr erhalten, wenn die Eltern nach dem 31.12.1999 geboren wurden. Wenn es soweit ist, werden die Deutschen in Neuseeland wohl zur Geburt ihrer Kinder noch schnell nach Deutschland umsiedeln müssen, und hoffen, dass keiner mitbekommen hat, dass ihr ‚gewöhnlicher Aufenthalt‘ nicht in Deutschland ist. Wieder so eine Einladung zu dämlichem Versteckspielen.

Keine Alternative zur BBG: Deutsch-neuseeländische Staatsangehörigkeit per Eheschließung

Wegen entsprechender Nachfragen noch ein explizites Wort zur Erlangung der neuseeländischen Staatsangehörigkeit durch Eheschließung mit einem neuseeländischen Staatsbürger, bzw. einer Person, die in Neuseeland eine Daueraufenthaltsgenehmigung, „permanent residence“, hat. So etwas geht zum Beispiel im Fall Iran: heiratet eine Deutsche einen iranischen Staatsbürger, so wird die Deutsche automatisch (ob sie will, oder nicht, und – wichtig – ohne einen Antrag gestellt zu haben) iranische Staatsangehörige. In diesem Fall zieht §25(1) StAG nicht, weil ja kein Antrag gestellt wurde, und folglich wird die deutsche Frau zur ganz legalen deutsch-iranischen Staatsangehörigen. In Neuseeland funktioniert dieses Szenario nicht. Aus einer Heirat erwächst einem zwar eine Anspruchsgrundlage zur Antragstellung für eine Aufenthaltsgenehmigung und später eventuell für eine neuseeländische Staatsangehörigkeit, aber alles erfolgt auf Antrag und somit greift §25(1), und die deutsche Staatsangehörigkeit ist ohne BBG futsch.

Deutsche Staatsangehörigkeit weg – was nun?

Nun noch zum Fall des Supergaus, dass man ‚versehentlich‘ der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig gegangen (durch Annahme der neuseeländischen und ohne BBG) ist, und es die deutschen Behörden auch noch hochoffiziell mitgekriegt haben. Für diese Fälle gibt es §13 StAG, in Verbindung mit §8(1) und (2). Kurz, man muss nach Deutschland zurück ziehen, und sich ordentlich benehmen, dann kann man sich erleichert wieder einbürgern lassen, also ohne Nachweis, dass man für sich selbst sorgen kann. Manko hierbei ist, dass man dann per Citizenship Act Absatz 16(a) die neuseeländische Staatsangehörigkeit eventuell wieder verliert. Naja … heer uff! Aber es gibt noch eine Steigerung des Irrsinns, der mit Auslandsdeutschen getrieben wird, wie die traurige Saga des gestrandeten Peter Wilk belegt. Verlängert also um Gottes Willen rechtzeitig vor Ablauf Eure Reisepässe, sonst kann es sein, dass Euch die deutsche Botschaft gar nicht mehr glauben will, dass ihr Deutsche seid!

Fazit: Deutsch-neuseeländische doppelte Staatsangehörigkeit ist nur schwer zu erlangen

Um der juristischen Quälerei ein Ende zu setzen, dürfen wir bilanzierend feststellen, dass das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht nach der Reform des Jahres 2000 die Belange von in Deutschland lebenden Migranten wesentlich stärker gefördert hat (laut Cem Özdemir von den Grünen werden zudem de facto bei 50% aller Einbürgerungen in Deutschland doppelte Staatsangehörigkeiten von den Behörden hingenommen), als die der im Ausland lebenden Deutschen (minus EU und Schweiz). Zwar bekommt man eine BBG nun leichter als vor dem Jahr 2000, als man auch noch nachweisen musste, dass die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit im handfesten deutschen nationalen Interesse liegt, gleichwohl ignoriert die derzeitige Gesetzgebung in wesentlichen Teilen die legitimen Integrationsbemühungen der Auslandsdeutschen und verwehrt ihnen mit seltsamer Starrheit die Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit. Man möge sich daran erinnern, wenn man das nächste Mal wählt, obwohl – zugegeben – keine der großen deutschen Parteien sich viel um die Interessen im Ausland lebender Deutscher kümmert, obwohl es von uns Millionen gibt. Und – äh – so ganz unschuldig ist die Community der Auslandsdeutschen an der eigenen politischen Marginalisierung auch nicht, denn viele Auslandsdeutsche nehmen ihr Wahlrecht nicht wahr, und werden auch sonst nicht aktiv um für ihre Rechte einzustehen.

Was für ein Artikel. Bei all diesen Kurven und Biegungen kann einem ganz schwindlig werden. Übrigens möchte ich zu diesem Thema ganz besonders herzlich zu Kommentaren einladen. Mein Wissen ist eher akademisch, bzw. auf Erfahrungen Bekannter gestützt, und jede(r) der/die etwas zur Diskussion beitragen kann, darf das gerne zum Wohle der weiteren Community tun.

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24 Responses to FactSheet: Neuseeländische Staatsangehörigkeit – einfach oder doppelt?

  1. Sascha Warnken sagt:

    Wer einen deutschen Pass in Neuseeland verlaengern moechte, braucht ein ‚Denial of Citizenship‘. Dies bedeutet, das arge Probleme geben koennte, wenn man die Neuseelaendische Staatsangehoerigkeit ohne BGG annimmt.

  2. Uwe sagt:

    Moin!
    ad 1. Großes Lob für die vielen guten, inhalts- und meinungsstarken Artikel!
    ad 2. Ich empfehle allen, einmal das Staatsangehörigkeitsgesetz in Ruhe zu lesen ( http://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html ). Das erhellt manches – auch wenn man nicht wissen kann, auf welch deutschfeindlichen Änderungen der sogenannte deutsche Gesetzgeber noch kommen wird.
    ad 3. Was man dort über die deutsche StA von Kindern Auslandsdeutscher (geb. ab 1.1.2000) liest, gibt zu keiner Panik Anlaß. Der vom Autor angeführte StAG § 4 (4) 1. Satz wird nämlich gefolgt von Satz 2. Dieser regelt den StAs-Erwerb durch Eintrag ins dt. Geburtsregister binnen Jahresfrist – allerdings nur auf Antrag.

  3. Linda1995 sagt:

    Echt unfair das alles, trotzdem ein guter Artikel! Ich habe durch Zufall und Glück eine US-amerikanischen, deutschen und Schweizer Pass. Mit der Schweiz besteht ein Abkommen, dass seit 2007 (wenn ich richtig liege) dies ohne Probleme erlaubt, ich kenne auch mehrere Leute mit bis zu 3 Pässen. Es scheint extrem viele Ausnahmen zu geben, hauptsächlich bei Migranten denen der deutsche Pass ja nun auch dank einer falschen Integrationspolitik hintergeworfenen wird. Deutschland ist eines von ganz wenigen (und das einzige westliche Industrieland) das seine Bürger – warum auch immer – so einschränkt und einem das Leben schwer macht. Echt schlimm. Da fragt man sich ob man überhaupt noch deutsch sein will, ich für meinen Teil habe den Pass nur deswegen weil man damit halt EU-Bürger ist und das einige Vorteile hat.

    • mb sagt:

      Egoist…. , aber eine nette und ehrliche

      • Simon says sagt:

        Das kann auch nur von nem typischen Deutschen kommen!
        Und wegen solchen Leuten hier stelle ich mir auch die Frage, ob ich wirklich überhaupt noch „deutsch“ sein möchte – auch aus gegebenem Anlass der aktuellen (politischen) Situation.
        Mein Deutschland ist es jedenfalls schon lange nicht mehr. Ich kann mit der linken freiheitshassenden, ewig neidischen Gesinnung nichts anfangen.

        Allein schon, dass man als steuerzahlender deutscher Staatsbürger im Gegensatz zu den hinterhergeworfenen 2. Staatsbürgerschaften an feindliche Kulturkreise so benachteiligt wird, ist wieder mal ein Paradebeispiel dafür, dass wir uns am liebsten selber im Weg stehen und schikanieren.
        Vergesst mal nicht, wer eure dicken Pensionen finanziert!

        Zu den 3 Pässen kann man wirklich nur gratulieren und ich wäre genau so heil froh, diese Privilegien besitzen zu dürfen. Freut mich wirklich für dich! 🙂

  4. Rom85 sagt:

    Hallo

    Hat irgend jemand erfahrung mit der BBG im volgenden zusammenhang. Ich bin in Deutschland geboren und als ich Elf Jahre alt whar mit meinen Eltern 1997 nach NZ gekommen und habe auch seit dem eine Permanent Residency. Nun besitze ich Immobilien in NZ und habe auch einen festen beruf. Was fuer Gruende gibt is dafuer mich die Deutche Stattsbuegerschaft beizubehalten?

    Romeo

    • Peter sagt:

      Hi Romeo

      Lies bitte den etwas neueren Artikel zum Thema, http://www.nz2go.de/sidetrack-update-zur-doppelten-staatsangehorigkeit/7665/ Der wird Dir vielleicht einige Hinweise geben.

      Fortbestehende Bindungen an Deutschland manifestieren sich, siehe jenen Artikel, familär, finanziell (Rentenversicherung, Immobilien etc) usw.

      Wenn Du weitere Fragen hast, melde Dich noch einmal.

      Gruß,
      Peter

    • mb sagt:

      maximal die ehemalige Militärpflicht, sonst nur noch, wenn Deine Großeltern in D leben und pflegebedürftig werden und Du sie mehr als mit Besuchsvisum pflegen willst….
      Ansonsten scheint mir, mit Erlaub, das Deutschtum in Deiner Familie nicht so prägend gewesen zu sein (sprachlich).
      Aber das verstehe ich, denn sprechen ist oft einfacher als schreiben –
      geht mir mit Englisch ja auch so 🙂

  5. Jan sagt:

    Hallo!

    Ich bin Deutscher und lebe in NZ seit fast 9 Jahren. Ich bin 1984 geboren. Hab mich heute fuer die BBG beworben und muss jetzt 4 bis 6 Monate abwarten. Ich wed euch auf dem laufenden halten.

    Jan

  6. Steffen sagt:

    Unsere beiden Kinder sind hier in NZ geboren, wir haben beide PR und die Kinder erhielten den Neuseeländischen Pass jeweils bereits im ersten Jahr der Geburt automatisch zugeschickt. Anders als in Germanien, wo man ja als Kind noch kein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft ist und einen Reisepass ordnungsgemäß beantragen muß, wenn es soweit ist. Ob sich das heute immer noch so abspielt, vermag ich nicht zu sagen.

  7. Christian sagt:

    Hallo Peter,

    ein sehr wichtiger Artikel fuer viele Leute.
    Was ich jetzt leider immer noch nicht ganz verstehe ist folgendes:
    Kind wird in Neuseeland geboren von zwei permanent residence permit holder und ein Elternteil ist Deutsch- Kind bekommt beide Staatsbuergerschaften mit Geburt. Aber was muss gemacht werden um beide Reisepaesse zu bekommen- nur beantragen?
    Auskunft von Wellington war nur“Keine Sorge Kind bekommt beide ohne Probleme“
    Danke fuer deine Antwort.
    Chris

    • Peter sagt:

      Hi Chris

      Da würde ich Wellington sogar zustimmen, dass es im Prinzip kein Problem ist, solange der Elternteil mit dt. Staatsbürgerschaft vor dem 31.12.1999 geboren wurde – was anzunehmen ist.

      In der neuseeländischen Geburtsurkunde dürfte als Staatsangehörigkeit „New Zealand“ festgehalten sein. Das ist m.E ausreichend um später Mal einen Reisepass zu beantragen. Was die deutsche Staatsangehörigkeit betrifft, kannst Du auf Nummer Sicher gehen und die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes offiziell feststellen lassen. Das BVA hat ein PDF Formular dafür: http://www.bva.bund.de/cln_351/nn_2311436/DE/Aufgaben/Abt__III/Staatsangehoerigkeit/Feststellung/antraegemerkblaetter/Antrag__FK.html

      Ich bin kein Anwalt und kann ergo keine Rechtsberatung erteilen, aber an Deiner Stelle würde ich die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes wirklich per Antrag feststellen lassen. Damit es in Zukunft keine Diskussionen gibt. Falls Du das tust, melde Dich mal wieder und erzähl den anderen wie as so ablief, oder von mir aus schreib einen Gastartikel dazu …

      Cheers,
      Peter

    • Petrik sagt:

      Hallo Chris,

      Ich weiß nicht, ob es noch wichtig ist für dich aber tatsächlich ist der Prozess simpel. Einfach mit Deinem deutschen Reisepass zur Botschaft gehen und den Reisepass für Dein Kind beantragen. Fertig. Du brauchst den sowieso, da Deutsche (und das sind Deine Kinder, wenn Du Deutscher bist – mit oder ohne Reisepass) nach Deutschland mit dem deutschen Pass einreisen müssen:

      http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/02/Paesse/Passpflicht.html

      Für den Neuseeländischen Pass ist es auch einfach, da auf der Geburtsurkunde stehen sollte „New Zealand Citizen by birth: Yes“. Damit ist die Ausstellung des Passes problemlos. Wir haben drei Kinder die beide Pässe haben und das war immer problemlos.

      Petrik

  8. nathalie sagt:

    Man muß 5 Jahre in NZ mit permanent residency gelebt haben, bevor man die Staatsbürgerschaft beantragen kann. Die BBG wird beim auswärtigen Amt in D beantragt, nicht in Wellington.
    Man braucht keine Staatsbürgerschaft, um wahlberechtigt zu sein, das ist man auch mit PR. Man braucht Staatsbürgerschaft, um gewählt werden zu können.
    Solange der deutsche Paß gültig ist bemerkt keiner etwas von der doppelten Staatsbürgerschaft, beantragt man aber einen neuen muß man ankreuzen, ob man außer der D Staatsbürgerschaft noch eine andere besitzt…und schon ist es raus. Die Liste der enrolement für die Wahl ist quatsch, da siehe oben jeder mit residency enroled sein sollte…. für mehr fragen stehe ich mit doppelte Staatsbürgerschaft gerne zur Verfügung. Cheers N

    • Peter sagt:

      Hi Nathalie

      Da gibt es tatsächlich Fragen.

      Mag ja sein, dass man seinen Antrag direkt nach Berlin schicken soll, und nicht an die Botschaft, aber das ist doch zweitrangig. Meines Wissens federführend ist letztlich sowieso das Bundesverwaltungsamt, das auch die Statistiken zu den Entscheidungen veröffentlicht. Gut, und von mir aus sind die Wählerlisten nicht ausschlaggebend, weil NZ eines der ganz wenigen Länder der Welt ist, in denen man Wahlrecht ohne Staatsangehörigkeit genießt.

      Von erstrangigem Interesse für die meisten NZ2Go Leser aber ist, ob Du den Antrag selbst gestellt hast, ob es geklappt hat, wie zäh die Prozedur war, vor allem was für Gründe Du für die BBG angeführt hast. Es wäre sehr wertvoll, wenn Du dazu Details geben würdest.

      Gruß,
      Peter

    • Mark sagt:

      Hallo Nathalie,
      auch ich stehe momentan mit diesem Thema auf dem Kriegsfuß. Ab kommendem Mai kann ich meine Citizenship beantragen und wollte diesbezgl. in den nächsten Wochen meinen Antrag zur Erlangung der Beibehaltungsgenehmigung abschicken (In diesem Zusammenhang: muss man als Ehepaar eigentlich eine oder zwei hiervon haben?). Kannst du mir hierzu vielleicht ein paar brauchbare Tipps geben? Die Verbindung zu Deutschland (familiär, finanziell, etc) sollte m.E. eher das kleinere Problem darstellen. Cheers M

      • Peter sagt:

        Hallo M

        Na mal sehen, ob Natalie aus dem Nähkästchen plaudern wird. Ich befürchte nicht. Bei dem Thema gibt es irgendwie jede Menge Geheimniskrämerei, nicht zuletzt von Seiten der deutschen Botschaft in Wellington, die nicht mal verraten mag wieviele Anträge abgegeben werden, wieviele statistisch durchgehen usw. Als ob das ein Staatsgeheimnis wäre. Die meisten Privatleute wollen – wie Du – wissen wie der Prozess läuft, aber bisher ist die Zahl derer, die berichten was dann eigentlich passierte exakt NULL. Vielleicht machst Du ja dann Mal den Anfang 🙂

        Ja, klar, 2 Anträge für ein Ehepaar. Aber das sollte das geringste Problem sein.

        Viel Glück,
        Peter

  9. Louisa C.B. sagt:

    Wirklich ein super Artikel!
    Echt informativ.

    Es trifft genau auf mich zu. Ich war 2011 in Neuseeland, nur für ein halbes Jahr aber ich MUSS dorthin zurück und ich möchte auch unbedingt die neuseeländische Staatsbürgerschaft – allerdings OHNE meine Deutsche zu verlieren.
    Ich habe meine Verwandten hier, meine Eltern. Wie im Artikel schon geschrieben; ich möchte eines Tages hier zurück kommen können. Wenn zB meine Eltern mich brauchen.

    Ich finde es ungeheuerlich das es Deutschen im Ausland so schwer gemacht wird und anders herum scheinbar kein Problem ist. Verkehrte Welt.

    Aber VIELEN DANK für den wirklich tollen Artikel!!!

  10. Achim sagt:

    Hi,
    Hat jemand schon irgendwas von einer 20 jahre regelung gehoert , nachdem jemand der langer als 20 jahre die permanence residency in NZ hat von den germans die doppelte staatsangehoerigkeit auf antrag bekommt. ?

    • Peter sagt:

      Nein, habe ich zumindest nicht. Allerdings bekomme ich bald – hoffentlich – die statistischen Daten für 2012 per Land, und das sollte zumindest den Schleier lüften wie wahrscheinlich Vergaben der BBG für Neuseelanddeutsche sind. Was die 20 Jahre betrifft, steht davon weder etwas im Gesetz, noch in den mir zugänglichen Ausführungsbestimmungen – was aber nicht heißt, dass dt. Botschaften dieses Kriterium nicht informell anwenden. Ich glaube es man könnte einfach die dt. Botschaft in Wellington oder den Konsul in AKL anrufen und fragen … wird ja hoffentlich kein Staatsgeheimnis sein. Wie auch immer, wenn sonst jemand was von 20 Jahren gehört hat, soll er/sie halt hier was schreiben. Ist ja sogar anonym …

  11. Maya sagt:

    Tolle Webseite und super Artikel!

    Dieser hier – zum Thema doppelte Staatsangehoerigkeit – ist super interessant und wirklich informativ! Danke!! In ein paar Jahren werde ich das mit dem Antrag mal versuchen – dann kann ich gern ein Feedback geben.

    Ganz liebe Gruesse,
    Maya & das Team von Neuseeland fuer Deutsche

  12. Gordon sagt:

    Danke fuer denn blog. Das trifft genau auf mich zu. Bin in deutschland geboren hab aber die deutsche verloren als ich die NZ angehnommen habe. Ich finde das deutsche gesetzt doff ( macht ueberhaupt kein sin). Das deutsche staatsbuergergesetz macht mehr auslaender als deutsche! Ich gebe zu das ich mich nicht wirklich um die BBG gekuemmert habe ( hab mir nicht viel dabei gedacht) aber ich finde das die nz staatsbuergerschaft gesetz mehr offeen ist ( die sagen auf der citizenship zeromonie, wir heissen dich und deine kulture wilkommen, neuseelaender werden heisst nicht vergessen wo man herkommt!).

  13. Peter sagt:

    Danke für die Blumen! Und vergiss nicht uns weiterzuempfehlen 🙂 …

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