FactSheet: Elternzeit in Neuseeland


Aufgrund einer Reihe von diesbezüglichen Anfragen, ich meine, ob man Elterngeld auch beziehen kann, wenn man geraume Zeit in Neuseeland verbringt, haben ein paar schnelle Recherchen Stand April 2012 Folgendes ergeben:

Prinzipiell: Ja, Elternzeit in Neuseeland ist möglich

Ich habe versuchsweise das Bürgerbüro Heidelberg gefragt, ob es möglich sei Elterngeld zu beziehen, und sich gleichzeitig über längere Zeit hinweg in Neuseeland aufzuhalten. Das wurde verneint. Allerdings ist die ausführende Behörde in Baden-Württemberg sowieso die L-Bank, die sich im Detail wie folgt – und ganz anders – äußert, und zwar:

„Anspruch auf Elterngeld hat, wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, dieses selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt …“

Weiter heißt es:

„Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, wenn Sie

  • in Deutschland gemeldet sind, und
  • tatsächlich langfristig ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, und
  • in Deutschland über Wohnraum verfügen, den Sie jederzeit nutzen können.
    Der Wohnraum darf nicht (unter-)vermietet sein.

Ein Auslandsaufenthalt zu Besuchs- und Erholungszwecken ist bis zu einem Jahr grundsätzlich möglich, sofern Sie als Antragsteller nachweisen, dass Sie Ihre Wohnung in Deutschland beibehalten und diese jederzeit selbst nutzen können. Der Wohnraum darf in der Zeit des Auslandsaufenthalts nicht (unter-)vermietet sein!“

Damit ist die Lage klar. Solange ihr obige Voraussetzungen erfüllt, also einen Wohnsitz in Deutschland habt, der de facto (und nicht nur formal) existiert und der Euch jederzeit zur Nutzung offensteht, könnt ihr problemlos bis zu einem Jahr in Neuseeland (mit dem Kind natürlich 🙂 ) herumreisen und während dessen Elterngeld beziehen.

Das ist auch kein ‚Geheimtipp‘ oder sowas, oder in irgendeiner Grauzone verortet, sondern ist schon öfters medial diskutiert worden, zum Beispiel im Stern. Natürlich gibt es um diese Möglichkeit eine Neiddebatte. Meines Wissens hat sie aber bisher weder zu Gesetzesänderungen geführt, noch werden solche in Erwägung gezogen. Also rechtzeitig planen und beantragen, und dann nichts wie Los mit Kind und Kegel!

Korollar: Wie sieht es bei ‚Mischpartnerschaften‘ aus?

Nachgefragt wurde ebenfalls, ob ein Anspruch auf Elterngeld besteht, wenn ein Partner keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Im allgemeinen hat mit Sicherheit (unter Erfüllung aller anderen Voraussetzungen) zumindest der deutsche Lebenspartner einen Anspruch auf Elterngeld, egal welche Staatsangehörigkeit die andere Person in der Lebensgemeinschaftschaft besitzt. Aber sogar die nicht-deutsche Komponente hat in vielen Fällen einen Elterngeldanspruch, zum Beispiel falls EU-Bürger(in), nicht-EU-Bürger(in) mit Niederlassungserlaubnis in Deutschland, usw. D.h. im allgemeinen droht auch von dieser Seite kein Ungemach.

Überweisen Sie Geld ins Ausland, zu Kursen die Ihre Bank Ihnen nicht bieten wird


3 Responses to FactSheet: Elternzeit in Neuseeland

  1. Miriam sagt:

    Hi, das ist ja sehr interessant. Weisst Du auch wie es sich in der gleichen Situation mit KIndergeld verhaelt?

    • Peter sagt:

      Solange Dein Wohnsitz in D ist, also Du angemeldet bleibst, in D steuerpflichtig bleibst und auch im Ausland keine dauerhafte Arbeit annimmst etc. sollte der Kindergeldanspruch weiter bestehen.

  2. Jenny sagt:

    Peter, dein Einsatz für uns Urlauber ist bemerkenswert – Chapeau!

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