FactSheet: Neue Zahlen zur Beibehaltungsgenehmigung


Anträge auf Beibehaltungsgenehmigung Neuseeland 2013Ohne nochmal erklären zu wollen, was es mit Beibehaltungsgenehmigungen (= Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme der neuseeländischen Staatsangehörigkeit = die Genehmigung der deutschen Behörden eine doppelte Staatsangehörigkeit zu führen) auf sich hat – das Thema ist erschöpfend in der Liste am Ende dieses Artikels diskutiert – hier die umfassendsten Daten die derzeit zum Thema verfügbar sind.

Neu im Vergleich zum letzten veröffentlichten Zahlenwerk ist nicht nur, dass nun auch das Jahr 2013 erfasst ist, sondern dass zum ersten Mal die Anzahl der Anträge für Neuseeland (und alle anderen Länder) einzeln aufgeführt ist. In Neuseeland waren es im Jahr 2013 ganze 92:

Anträge auf Beibehaltungsgenehmigung Neuseeland 2013

Interessant auch die Steigerung der „ausgestellten Urkunden“, also der amtlich ausgesprochenen Genehmigungen im Jahr 2013, denn hier ist ein steiler Anstieg zu erkennen. 2013 wurden anscheinend auch viele Altanträge abgearbeitet, denn die Anzahl der Genehmigungen ist höher als die der Neuanträge im gleichen Zeitraum. Ich leite daraus eine immer großzügigere Handhabung der Anträge ab:

Beibehaltungsgenehmigungen 2000-2013 weltweit

Jeder muss selbst wissen was er tut, aber in Anbetracht dieser Zahlen (auch wenn die wirklich entscheidende Kennzahl, nämlich das Verhältnis der Anträge zu Genehmigungen für Neuseeland allein NOCH fehlt) ist eine Antragstellung heute offenbar aussichtsreicher als vor wenigen Jahren. Dazu auch meinen Artikel ‚Update zur doppelten Staatsangehörigkeit‚ lesen.

Auf den Datenblättern ist als Fußnote vermerkt, dass es sich nicht um endgültige, statistisch verifizierte Zahlen handelt. Die Zahlen dürften sich mit hoher Wahrscheinlichkeit dennoch nahe an der Realität bewegen.

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Meinen Dank an das Bundesverwaltungsamt in Köln für die Aufbereitung der Daten.

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