SideTrack: Update zur doppelten Staatsangehörigkeit


Noch immer der Renner unter den bald 200 Artikeln zu Neuseeland auf dieser Webseite ist unser FactSheet zur doppelten Staatsangehörigkeit für in Neuseeland lebende Deutsche. Es hat sich zwar nichts fundemental Neues zum Thema ergeben, trotzdem möchte ich einige Informationen mit Euch teilen, auf die ich in den letzten Monaten aufmerksam geworden bin:

1. Wird es bald Erleichterungen bei der Erteilung von Beibehaltungsgenehmigungen (BBG – zur Erklärung siehe den Hauptartikel) für im Ausland lebende Deutsche geben, da die Bundesregierung dabei ist die Mehrstaatigkeit für in Deutschland lebende Migranten zu vereinfachen?

Ein ganz festes Nein. Eigentlich war und ist das klar, da Auslandsdeutsche im Zusammenhang mit Staatsangehörigkeitsangelegenheiten keine Erwähnung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD finden, aber ich habe diese Tatsache neulich vom Bundesinnenministerium offiziell bestätigt bekommen. Ich zitiere:

„… Nach § 25 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) verliert ein Deutscher grundsätzlich mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit seine deutsche Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag erfolgt. … Der automatische Verlust kann vermieden werden, wenn vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag des/der Betroffenen die schriftliche Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erteilt wird. Über die Erteilung einer solchen Genehmigung entscheidet die zuständige Behörde im Rahmen des Ermessens, wobei sie die öffentlichen Belange (Vermeidung der Entstehung von Mehrstaatigkeit) und die privaten Belange gegeneinander abzuwägen hat. [Daran] … sieht der Koalitionsvertrag keine Änderungen vor. …“

2. Ist es wahrscheinlich, dass das Thema der Ungleichbehandlung im Ausland lebender Deutscher auf der politischen Agenda in Deutschland auftaucht?

Auch hier leider ein klares Nein. Ich habe die bekanntesten deutschen Parteien um eine Stellungnahme zur Mehrstaatigkeit für im Ausland lebende Deutsche gebeten. Hier die Resultate:

  • CSU, FDP, Grüne: keine Antwort
  • CDU, SPD: verwiesen auf das Bundesinnenministerium, da sich die doppelte Staatsangehörigkeit für in Deutschland lebende Migranten im Gesetzgebungsprozeß befindet und nicht mehr in parteiinterner Diskussion. Antwort des BMI: siehe oben.
  • AfD: Immerhin eine Antwort, und zwar, dass das Thema unwichtig sei, und man im übrigen mit den Positionen der CDU aus dem Jahre 1999 überein stimme (was auch immer die gewesen sein mögen).

Klar ist, dass das Thema sicher nicht politisch bearbeitet werden wird, solange nur sehr wenige in Ausland lebende Deutsche von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Denkt daran, wenn ihr demnächst – wahrscheinlich – an den Europawahlen NICHT teilnehmt.

3. Gibt es bald die von NZ2Go angekündigten länderspezifischen statistischen Daten zu Beibehaltungsgenehmigungen (BBG) in Neuseeland?

Ich hoffe. Die technischen Probleme bei der Datenerhebung sind laut meiner Ansprechpartner im Innenministerium gelöst und in der finalen Testphase. Sobald mir Daten vorliegen, veröffentliche ich sie natürlich. Watch this space!

4. Wie geht man in der Zwischenzeit ganz pragmatisch mit Anträgen auf BBG in Neuseeland um?

Wenn ihr wild entschlossen seid die neuseeländische Staatsangehörigkeit anzunehmen, dann ist es wahrscheinlich den Versuch Wert einen Antrag auf BBG bei der deutschen Botschaft in Wellington zu stellen. Dazu habe ich im Root-Artikel schon einiges gesagt (bitte lesen), hier nochmal ein paar praktische Gedanken dazu:

Stöbert in der Yahoo Gruppe ‚Zwei Pässe‚ herum. Das ist zwar partiell selbstbezüglich, weil meine Artikel dort oft zitiert werden, und die Struktur des Ganzen etwas unübersichtlich und sehr USA-zentriert ist, ABER ab und zu holen sich dort Leute nicht nur Information, sondern legen auch welche ab, zum Beispiel einen Beispielantrag für eine BBG in Neuseeland. Auffällig ist auch, dass die Bearbeitungszeit für BBGs zu fallen scheint. Im Moment ist von zwei bis drei Monaten die Rede.

Aus Gesprächen, die ich in letzter Zeit mit anderen Neuseelanddeutschen geführt habe deutet sich an, dass es auch für Normalsterbliche durchaus möglich ist praktische Nachteile im Alltagsleben zu belegen, die sich daraus ergeben, dass man als Deutscher die neuseeländische Staatsangehörigkeit nicht annehmen kann:

  • Erstens, kann man eventuell eine Anzahl von Stellenanzeigen (typischerweise beim neuseeländischen Staat oder Militär) beibringen, die die neuseeländische Staatsangehörigkeit voraussetzen, für die man ansonsten aber fachlich in Frage gekommen wäre, weil man die Auswahlkriterien erfüllt hätte. Dabei ist es egal, ob ihr in Auckland wohnt, der Job aber in Christchurch ausgeschreiben wurde, denn in Neuseeland ziehen die Leute wegen Arbeitsplätzen sowieso ständig um. Egal ist auch, ob Ihr Euch real um den Job beworben hattet. Es reicht die abstrakte Unmöglichkeit sich mit Aussicht auf Erfolg zu bewerben, NUR weil die neuseeländische Staatsangehörigkeit fehlt.
  • Zweitens kann es bereits Sitationen im Berufsleben geben, bei denen Ihr benachteiligt seid, weil Ihr keine neuseeländische Staatsangehörigkeit habt. Zögert Euer Chef Euch zum Beispiel an Fortbildungen teilnehmen zu lassen, weil Ihr keine ‚echten‘ Kiwis seid und er befürchtet, dass Ihr bald wieder nach Deutschland verschwindet? Dann lasst Euch das schriftlich bescheinigen. Hat Eure Firma (wie so oft in Neuseeland) starke geschäftliche Verbindungen nach Australien? Dann kann es gut sein, dass Eure Kollegen mit neuseeländischem Pass eher zu Aufgaben oder Entsendungen nach Australien geschickt werden als Ihr, denn mit nur dem deutschen Pass gibt es in Australien immer Zusatzarbeit mit Visas und welcher Arbeitgeber will sich das schon antun?
  • Drittens machen sich viele Deutsche in Neuseeland früher oder später selbstständig, weil der neuseeländische Arbeitsmarkt bekanntlich nicht allzu viel hergibt. Würde Eure Firma bei Ausschreibungen neuseeländischer Staatsaufträge den Kürzeren ziehen, weil ihr keine neuseeländischen Staatsangehörigen seid? Will Eure Firma nach Australien expandieren, hat damit aber viel mehr Papierarbeit, weil Ihr eben keine Pass-Kiwis seid?

5. Wie steht es eigentlich, wenn ich im neuseeländischen Militär dienen möchte?

Eine Nischenfrage, klar, aber trotzdem irgendwie erhellend … und ich kann es mir einfach nicht verkneifen …

Dazu müsst Ihr §28 des StAG lesen, der besagt, dass Ihr die deutsche Staatsangehörigkeit verliert, sobald Ihr – ohne offizielle deutsche Genehmigung – in die Streitkräfte eines anderen Staates eintretet. Hingegen bleibt Euch die deutsche Staatsangehörigkeit problemlos erhalten, wenn Ihr – wie im Moment etwa 300 unserer Landsleute – für Al Qaida in Syrien kämpft. Auch dazu, also zur derzeit nicht existenten Möglichkeit des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn man sich als Deutscher terroristischen Kampfverbänden anschließt ein Zitat des Bundesinnenministeriums:

„… Eine Verschärfung der Regelungen zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ist … nicht vorgesehen. …“

Da wird sich Al Qaida aber freuen, über so viel Entgegenkommen der Politiker der CDUCSUSPD Partei 😉

***

NZ2Go bleibt in dieser sehr leidigen Angelegenheit am Ball.

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2 Responses to SideTrack: Update zur doppelten Staatsangehörigkeit

  1. Chris sagt:

    Hallo Peter,

    Danke fuer deine Recherche und Tipps.

    Gibt’s da mittlerweile was Neues?

    Viele Gruesse

  2. Christine sagt:

    Vielen Dank für die Tipps!

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