FactSheet: Statistik zu Beibehaltungsgenehmigungen 2014 – 2016


Regelmäßige Leser kennen das Thema doppelte Staatsangehörigkeit für in Neuseeland lebende Deutsche zur Genüge. Eine ganze Reihe von Artikeln hat unseren Seiten zur führenden Informationsquelle in Sachen Doppelpaß gemacht:

Wir rekapitulieren. Während die Regierung Merkel stilsicher das Erlangen der doppelten Staatsangehörigkeit für in Deutschland lebende Ausländer in den letzten Jahren stark vereinfacht hat, wurden die strengen Bestimmungen für im Ausland lebende Deutsche nicht geändert. Deutsche die eine andere Staatsangehörigkeit, zum Beispiel eben die neuseeländische, beantragen und erhalten, verlieren nach geltendem Staatsangehörigkeitsrecht automatisch die deutsche Staatsanhörigkeit, wenn die entsprechenden deutschen Behörden nicht vorher die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit – kurz BBG – erteilt haben.

Erstmals Zahlen zu Beibehaltungsgenehmigungen pro Land

Vor einigen Tagen hat mir nun – nach jahrelangem Hinterherbohren – das Bundesverwaltungsamt neues Material zur Anzahl der ausgestellten BBG Urkunden in den Jahren 2014 – 16 zur Verfügung gestellt und zwar zum ersten Mal nicht nur nach Weltregionen summiert, sondern pro Land aufgeschlüsselt. Weit über 90% der erteilten doppelten Staatsangehörigkeiten entfallen auf die klassischen Auswanderungsländer der Deutschen wie folgt.

Anzahl der ausgestellten Beibehaltungsgenehmigungen 2014 – 2016 (Quelle: Bundesverwaltungamt)
2014 2015 2016
Neuseeland 112 133 151
Australien 976 1009 1207
USA 2644 2845 3104
Kanada 463 664 550

Zwar fehlt leider die Anzahl der Anträge pro Land – die wir 2013 vom Bundesverwaltungamt noch erhalten hatten – aus der man die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Antragstellung pro Land hätte abschätzen können, aber wir wollen nicht jammern. 2013 waren es 92 Anträge für Neuseeland, 929 Anträge für Australien, 2723 Anträge für die USA und 508 für Kanada. Extrapoliert man ganz frech, dass sich die Zahl der Anträge in den letzten Jahren ähnlich entwickelt hat wie die Zahl der Genehmigungen, im Fall Neuseelands also ein etwa zwanzig prozentiger Anstieg pro Jahr, stellt sich die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Antragstellung als ausgesprochen erfreulich dar.

Das kann verschiedene Gründe haben. Eine Möglichkeit ist, dass obwohl die Merkelregierung die Rechtslage unverändert gelassen hat, die Behörden dennoch angeleitet wurden großzügig zu verfahren, oder dass heute weniger verkniffene Bürokraten am Werk sind. Es wäre auch möglich, dass im Zeitalter der ultraleichten Informationsbeschaffung per Internet – mir gefällt der Gedanke, dass hier auch NZ2Go seine Rolle spielt – Antragsteller fundierter vorgehen und ihren Erfolg schon vor der Antragstellung relativ wahrscheinlich machen, oder es gar nicht versuchen.

Vielleicht spielen all diese Faktoren zusammen. Wie auch immer, obige Zahlen schrecken sicherlich nicht von einer Antragstellung ab. Meine persönliche Meinung, ohne Gewähr, ist, dass ich es im Fall Neuseeland versuchen würde. In einem früheren Artikel habe ich ein paar praktische Hinweise zur Antragstellung zusammengetragen.

Warum sich nichts ändert

Angesichts hundertausender doppelter Staatsangehörigkeiten, die die Bundesregierung in den letzten Jahren an in Deutschland lebende Ausländer vergeben hat, frägt man sich natürlich schon warum die deutsche Regierung den eigenen im Ausland lebenden Staatsbürgern noch immer so viele bürokratische Hürden in den Weg legt. Etwa 5000 erteilte BBG Urkunden pro Jahr sind statistisch völlig unerheblich.

Nun, die Anliegen der Auslandsdeutschen dürften der Bundesregierung in erster Linie egal sein. Es gibt in Deutschland keine Lobby, die sich mit dem Thema der Chancengleichheit im Ausland lebender Deutscher relativ zu in Deutschland lebenden Ausländern beschäftigen will und die Auslandsdeutschen machen kaum von ihrem Briefwahlrecht Gebrauch, um über die Wahlurne Druck aufzubauen. Krude Ideologie spielt bei der Regierung Merkel sicherlich auch eine Rolle. Frau Merkel hat schließlich zu Protokoll gegeben, dass sie die Definition des deutschen Staatsvolks laut Grundgesetz nicht akzeptiert und jeden der sich legal oder illegal in Deutschland aufhält als ihr Volk betrachtet. Im Umkehrschluss dürfen wir davon ausgehen, dass Frau Merkel alle im Ausland lebenden Deutschen nicht mehr als Deutsche betrachtet.

Ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht schafft sie nicht

Es gäbe natürlich eine ausgesprochen praktische Alternative zur Beibehaltungsgenehmigung, deren Prozedere von vielen Auslandsdeutschen als einschüchternd und schikanös erlebt wird. Moderne Staaten wie Indien und die Türkei bieten Bürgern, die eine andere Nationalität annehmen zwar nicht routinemäßig den Beibehalt der ursprünglichen Staatsbürgerschaft an, aber statt dessen einen Aufenthaltstitel der einer Staatsbürgerschaft sehr nahe kommt ohne es formal zu sein. Die indische Version ist als OCI bzw. PIO („person of Indian origin“) bekannt und schließt im Vergleich zur Staatsangehörigkeit im wesentlichen nur das Wahlrecht und den Kauf von Agrarland aus. Die türkische „Blaue Karte“ funktioniert ähnlich und ist sogar auf drei Generationen vererbbar.

Warum überhaupt deutsch bleiben?

Inzwischen eine gute Frage. Da gibt es neben einer möglichen Restsentimentalität natürlich handfeste Gründe, wie zum Beispiel die Kürzung einer im Ausland bezogenen deutschen Rente um 30% für nicht-Staatsangehörige in Ländern, die wie Neuseeland kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland unterhalten. Die Staatsangehörigkeit garantiert ein Rückkehrrecht und visafreie Einreise, wenn man sich etwa einige Jahre um gebrechliche Angehörige in Deutschland kümmern möchte. Wer keine Angehörigen mehr in Deutschland hat und auch keine Rentenansprüche, der könnte der deutschen Regierung natürlich auch ganz kündigen.

Und was nun?

Die nackten Zahlen weisen wie gesagt darauf hin, dass die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung viel von ihrem Schrecken verloren und im Fall Neuseelands wahrscheinlich gute Aussichten auf Erfolg hat. Obwohl der Amtsweg einiges an Bearbeitungsgebühren und natürlich Nerven kostet, überwiegen meines Erachtens die Vorteile einer doppelten Staatsangehörigkeit die Unbequemlichkeit des Antragsverfahrens. Ich würde sicherlich niemandem mit auch nur halbwegs plausiblen Argumenten für eine BBG davon abraten einen Versuch zu unternehmen.

Wählt sie ab

Leichter gesagt als getan. Trotzdem sollte man als Auslandsdeutscher die Behandlung als Bürger zweiter Klasse im Vergleich zu in Deutschland lebenden Ausländern nicht hinnehmen. Jeder Demokrat hat die heilige Pflicht eine Regierung, die seine Interessen nicht vertritt abzuwählen. Also ran an die Briefwahlunterlagen!

Keine Alternative für Auslandsdeutsche

Damit niemand zu voreiligen Schlüssen kommt. Nein, auch die AfD schert sich nicht um die Belange im Ausland lebender Deutscher. Auf Nachfrage verwies man mich tatsächlich auf die Staatsangehörigkeitspolitik der CDU zur Jahrtausendwende, die keine Erleichterung bei Beibehaltungsgenehmigungen vorsah. Zwar könnte man spekulieren, dass die AfD in dieser Hinsicht lernfähiger sei als die erstarrten Parteien des Merkelspektrums … die Hoffnung stirbt zuletzt.

***

Viel Glück an alle, die eine BBG in Angriff nehmen und der Appell an diejenigen denen es gelungen oder missglückt ist, ihre Erfahrungen über NZ2Go mit anderen zu teilen – gerne auch anonym. Man wird euch dankbar sein.


3 Responses to FactSheet: Statistik zu Beibehaltungsgenehmigungen 2014 – 2016

  1. Tobias sagt:

    Hallo, danke für deinen Artikel! Kannst du die vollständige Statistik ins Netz stellen, oder mir zuschicken. Mich würde interessieren, welche Länder da noch auf der Liste stehen, und wie da die Genehmigungspraxis aussieht. Grüße!

  2. Tracey sagt:

    Interessieren tue ich mich für den umgekehrten Fall – wie kann man die NZ-Bürgerschaft beibehalten, wenn man dazu die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen will? Klar, wer Kiwi ist, gibt seinen bzw. ihren Pass ungern ab. Lassen sich die deutschen Behörden auf Ausnahmen ein, sei es z.B. familiäre Bindungen, Geschäftsverhältnisse bzw. aus altergründen?
    Vielen Dank.

    • Peter sagt:

      Hi Tracey

      Ehrlich gesagt bin ich da überfragt. Den Neuseeländern ist es egal, ob Du die deutsche Staatsangehörigkeit annimmst, soviel steht fest. Den Deutschen aber meines Wissen nicht. Ausnahmen gibt es für Leute, deren Herkunftsländer prinzipiell nicht aus der alten Staatsangehörigkeit entlassen (z.B. Iran und eine Anzahl arabischer Länder), oder weil es praktisch nicht geht (wegen Krieg oder so) oder wenn das andere Land in der EU ist.

      Neuseeland entlässt aber ganz leicht aus der neuseeländischen Staatsangehörigkeit, wenn man es beantragt und paar hundert Dollar Gebühr bezahlt.

      Du kannst einfach bei Deinem zuständdigen Amt nachfragen, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht gehen wird.

      Musst Du eben Kiwi bleiben. Gibt Schlimmeres.

      Gruß,
      Peter

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