FactSheet: Als Rentner nach Neuseeland – 2020 Edition


In den letzten Monaten häuft sich die Zahl der Anfragen, ob und wie deutsche Rentner nach Neuseeland auswandern, also sich mehr oder weniger permanent niederlassen können. Dieser Artikel wendet sich also nicht an Urlauber in reiferem Alter, sondern Rentner, die eine engere Beziehung zu Neuseeland aufbauen wollen.

+++ Aus gegebenem Anlaß: um Enttäuschungen zu vermeiden, lest diesen Artikel bitte aufmerksam und bis zum Ende durch +++

Anfangs dachte ich, dass das kein großes Problem sein könne, denn die Situation sieht nach „Win-Win“ aus: ordentlich versorgte deutsche Rentner, die sich verpflichten weder das neuseeländische Sozialsystem noch das öffentliche Gesundheitswesen in Anspruch zu nehmen, erfreuen sich am Abenteuer in fortgeschrittenem Alter ein neues Land zu entdecken – und bringen damit Geld nach Neuseeland, schaffen Arbeitsplätze usw. Ein no-brainer, möchte man meinen.

Ein paar Besuche auf den relevanten Webseiten und einige Anrufe bei den neuseeländischen Einwanderungsbehörden zeichnen letztlich ein anderes Bild.

Zwei Richtungen: Familienbande oder/und Investionen

Deutschen Rentnern stehen grundsätzlich zwei Visakategorien offen, entweder über die Parent (Retirement) Category, falls Kinder in Neuseeland leben, die entweder neuseeländische Staatsangehörige sind, oder über eine Daueraufenthaltsgenehmigung („[permanent] residency“) in Neuseeland verfügen. Oder, wenn das nicht der Fall ist, bleibt noch Geld um über die Temporary Retirement Category eine Dauer-Eintrittskarte zu lösen.

Temporary Retirement Category

Um hier eine Chance zu haben muss man das 66ste Lebensjahr vollendet haben, und die Portokasse für folgende Summen heranziehen:

  • 3350 NZD als Antragsgebühr für das Visum,
  • 750.000 NZD müssen über einen Zeitraum von 2 Jahren in Neuseeland investiert werden; danach kann man das Kapital aber natürlich wieder abziehen,
  • 500.000 NZD müssen als zusätzlicher Kapitalstock nachgewiesen werden, der grundsätzlich der Eigenvervorgung dient, also nicht investiert wird, und damit auch nicht Teil der 750.000 NZD ist,
  • 60.000 NZD müssen als jährliches Einkommen zur Verfügung stehen, entweder aus der halben Million abgeleitet, oder sonst wie (Renten, Pensionen, Investmenteinkommen, Mieteinnahmen etc.).

Das ist happig. Und es hört damit auch nicht auf. Finanzzaubereien über Kreditaufnahme usw. wird unterbunden. D.h. obige Kapitalanforderungen können nicht auf irgendwelchen Konstrukten griechischer Art basieren; Kapital ansammeln gegen irgendwelche Gläubigerforderungen funktioniert nicht

  • Um Kriminelle aus dem Land fern zu halten (Kim Dotcom?) muss nachgewiesen werden, dass obige Summen legal erworben wurden, z.B durch Nachweis alter Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide, Rentenbescheide usw.
  • Das Geld muss durch das reguläre Banksystem nach Neuseeland überwiesen werden. Ob regulierte nicht-Bank Überweisungen möglich sind, sollte man wegen der oft hohen Geldersparnis trotzdem erfragen – wahrscheinlich schon.
  • Die Investition muss bona fide sein, also nicht dem persönlichen Gebrauch dienen, zum Beispiel durch Erwerb selbstgenutzter Immobilien, Yachten usw. Die akzeptierten Investitionstypen bergen keine Überraschungen; Aktien von gelisteten neuseeländischen Firmen, Anteile von Fonds, Anleihen usw. – so ziemlich wie man es erwarten würde.

Außerdem muss für Ruhe an der Gesundheits– und Charakterfront gesorgt werden, durch Nachweis

  • einer ‚umfassenden‘ Reise- bzw. Krankenversicherung (Deckungssumme mindestens 500.000 NZD),
  • eines fleckenlosen polizeilichen Führungszeugnisses bzw. der Abwesenheit von relevanten Vorstrafen, Ausweisungen, terroristischen Aktivitäten usw. alles relativ klar nachvollziehbar,
  • eines Gesundheitsattestes durch einen von der neuseeländischen Botschaft nominierten ‚Amtsarzt‘, wobei hier wohl weniger rigoros vorgegangen wird als bei anderen Visakategorien, die Zugang zum öffentlich finanzierten neuseeländischen Gesundheitssystem haben, denn als „Temporary Retiree“ muss man sowieso schon eine private Krankenversicherung, siehe oben, abgeschlossen haben. Sinn und Zweck ist es im allgemeinen einer Schädigung des neuseeländischen Volkskörpers vorzubeugen, indem Personen mit ansteckenden Krankheiten oder einer hohen Wahrscheinlichkeit doch mal das staatliche Gesundheitssystem in Anspruch zu nehmen der Zutritt verweigert wird.

Insgesamt geht es um eine Menge Geld.

Was bekommt man dafür? Eine zweijährige Aufenthaltsgenehmigung mit einer unbegrenzten Anzahl von Ein- und Ausreisen innerhalb dieses Zeitraums. Im Grunde handelt es sich um ein extralanges Besuchervisum. Es ist grundsätzlich möglich nach Ablauf der zwei Jahre eine Verlängerung zu bekommen, falls alle obigen Voraussetzungen weiterhin Bestand haben.

Ist es das Wert? Das muss wohl jeder für sich selbst beantworten. Für die weit überwiegende Mehrheit der deutschen Rentner dürften die Anforderungen nicht zu stemmen sein. In der Tat, scheint das nicht nur für Deutsche zu gelten, sondern allgemein, denn seit diese Visumskategorie vor ein paar Jahren eingeführt wurde, sind laut Statistik ganze 16 Personen unter diesem Visum in Neuseeland eingereist, darunter kein einziger Deutscher. Ich denke hier muss wohl von der neuseeländischen Behörden nachgebessert werden.

Diejenigen, die sich nichtsdestotrotz mit dieser Visakategorie im Detail beschäftigen wollen, sei das offizielle Immigration New Zealand Operational Manual V3.120* [bitte beachtet die Fußnote] empfohlen.

Parent Retirement Category und Parent Category

Es ist anzunehmen, dass deutsche Migranten im Rentenalter nicht aufs Geratewohl nach Neuseeland auswandern wollen, sondern schon vorher mit dem Land Kontakt hatten. Wenn dieser Kontakt in Neuseeland lebende Kinder involviert, dann sehen die Formalitäten zwar nicht wesentlich unkomplizierter aus, führen aber zu solideren Ergebnissen, nämlich einer Daueraufenthaltsgenehmigung („[permanent] residency“), und nicht nur einem glorifizierten Besucherstatus.

Die Bezeichnungen der beiden Kategorien die Eltern nutzen können um zu ihren Kindern als Rentner nach Neuseeland zu ziehen, also Parent Retirement Category und Parent Category sind unglücklich gewählt, weil zu ähnlich und dadurch verwirrend. Die australische Nomenklatur, sowas wie „Self-funded Parent“ und „Sponsored Parent“ wäre selbsterklärender gewesen.

Wie auch immer … ihr habt es inzwischen erraten, prinzipiell unterscheiden sich die beiden Kategorien seit der letzten größeren Überarbeitung des Elternnachzugs im Jahr 2016 dadurch wer denn nun die ausreichende Kapitaldecke für die Einwanderung aufbringen muss. In der Parent Retirement Category sind es die nachziehenden Eltern selbst, in der Parent Category die schon in Neuseeland lebenden Kinder.

Parent Retirement Category

Eltern, die in Neuseeland investieren können und wollen, müssen finanzielle Verpflichtungen fast identisch zu den Erfordernissen der Temporary Retirement Category, siehe oben, eingehen. Einziger Unterschied ist, dass sich die Investitionssumme von 750.000 NZD über zwei Jahre auf 1.000.000 NZD über vier Jahre erhöht, und dass nicht nur ein läppisches Zweijahresbesuchervisum mit Verlängerungsmöglichkeit dabei herausspringt, sondern eine echte „residence“, also dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung.

De facto legen die Behörden die oben aufgeführten Bedingungen inzwischen rigoros aus. Der Kontrolle des legalen Erwerbs der eingesetzten Vermögens wird penibelst durchgeführt. Wurde Geld geerbt, werden Unterlagen darüber verlangt, dass das vermachte Geld vom inzwischen Verstorbenen ehrlich erworben wurde – und wer bewahrt schon Verdienstbescheinigungen oder Steuerbescheide längst Verstorbener auf?

Zusätzlich zu den finanziellen Grundanforderungen – denn der Schlüsselbegriff ist hier ja „Parent“ – müssen natürlich noch Familienbande existieren, was unter anderem heißt

  • der Antragsteller muss Elternteil einer Person sein, die entweder neuseeländischer Staatsangehöriger ist, oder über eine dauernde Aufenthaltsgenehmigung („residence“) für Neuseeland verfügt,
  • die Eltern – Kind – Beziehung muss natürlich über die üblichen Dokumente belegt werden können,
  • der Lebensmittelpunkt des Kindes muss sich tatsächlich in Neuseeland befinden,
  • es dürfen keine weiteren Kinder mehr von dem Elternteil, das nach Neuseeland auswandern möchte finanziell abhängen (dependent child).

Wer sich mit dieser Einwanderungsoption näher beschäftigen möchte, findet alle Details im sehr nützlichen Immigration New Zealand Operational Manual F3*.

Parent Category

Hier hat es in den letzten Jahren große Änderungen gegeben und die Diskussion scheint auch noch nicht beendet, das legt jedenfalls ein Ministerentwurf zur Neuordnung dieser Kategorie vom Herbst 2019 nahe. Dort ist immer noch die Rede vom alten „two-tier“ (zweistufigen) System, das bis 2016 galt, dann ausgesetzt wurde und inzwischen keine praktische Anwendung mehr findet.

Was heute – theoretisch – Sache ist, fasst das Immigration New Zealand Operational Manual F4* zusammen. Die Prozedur unterscheidet sich seit 2016 stark von der Parent Retirement Category. Bevor wir sie in groben Zügen erklären, aber noch der wichtige Hinweis, dass die Parent Category wegen Corona bis auf weiteres geschlossen ist. Mit einer Wiederaufnahme ist vor 2021 nicht zu rechnen!

Prinzipiell funktioniert der Prozess aber wie folgt. Zunächst kommt ein Antrag unter der Parent Category in den ganz normalen Expression of Interest Pool, genau wie bei regulären Einwanderungsanträgen über das Punktessystem. Pro Jahr werden bis zu 1000 Parent Category Anträge von Immigration New Zealand aus diesem Pool gezogen und eine „Invitation to Apply“, also eine Aufforderung zur Antragstellung erteilt (nochmal: 2020 fand diese Auswahl coronabedingt nicht statt). Dieser Antrag wird dann nach den folgenden Kriterien bewertet:

  • Gesundheit und Charakter, siehe bei Temporary Retirement Category, oben, werden wie üblich geprüft und bewertet,
  • Einfache Englischkenntnisse werden, wie bei vielen anderen Visakategorien auch, ebenfalls vorausgesetzt oder es werden Sprachkurse verpflichtend gemacht (die auch schon vorher bezahlt werden müssen),

Dazu kommen dann noch die speziellen Anforderungen in der Parent Category, nämlich

  • der Nachweis der familiären Zusammengehörigkeit – ganz ähnlich wie in der Parent Retirement Category – allerdings weniger eng was die genetische Nähe betrifft: auch Großeltern oder ehemalige Vormünder dürfen sich bewerben,
  • die Fähigkeit des einladenden Kindes (ggf. gemeinsam mit seinem Ehepartner) die Eltern, oder den Elternteil nachhaltig zu finanzieren der als Rentner nach Neuseeland ziehen möchte. Erwartet wird, dass das einladende Kind seine einwandernden Eltern über einen Zeitraum von 10 Jahren finanziell unterstützen kann. Um die nötige Finanzkraft zu beurteilen, wird das durchschnittliche Einkommen des Kindes der vorangegangen 3 Jahre mit dem jährlich neu festgestellten neuseeländischen Medianeinkommen verglichen, nach der Faustformel: das jährliche Mindesteinkommen des Kindes bei einem gesponsorten Elternteil muss höher sein als das doppelte neuseeländische Medianjahreseinkommen, das jährliche Mindesteinkommen des Kindes bei zwei gesponsorten Elternteilen muss höher sein als das dreifache neuseeländische Medianjahreseinkommen usw. Dazu gibt es anschauliche Tabellen mit den aktuellen Beträgen im Operational Manual*.

Die Parent Category ist offensichtlich komplex, die Antragstellung für alle Seiten herausfordernd und wegen der Quote von 1000 pro Jahr auch etwas unberechenbar. Trotzdem kann sie nützlich sein, wenn eine sehr enge Familienbeziehung besteht und die Eltern in Deutschland z.B. ihr Leben nicht mehr selbstständig gestalten können.

Reality Check

Statistisch gesehen sind in den letzten zehn Jahren jedes Jahr nur eine Handvoll deutsche Eltern über ‚Familienzusammenführung‘ in Neuseeland eingewandert, was darauf hindeutet, dass bei Deutschen die Auswanderung eine individuelle Entscheidung ist und kein Clanprojekt. Die Zahlen sehen bei Chinesen und Indern selbstredend ganz anders aus. Dort werden Nägel mit Köpfen gemacht.

Häufig werden – zum unendlichen Frust der Aspiranten, die dann auf ihren Ausgaben und Hoffnungen sitzen bleiben – nicht einmal die Anträge z.B in der Parent Retirement Category angenommen, Stichwort „returned failed lodgement„, weil sie fehlerhaft sind z.B. wegen fehlender oder unzureichender Dokumente. Diese Nicht-Anträge tauchen auch in keiner offiziellen Statistik auf und führen landläufig zu übermäßig optimistischen Einschätzungen der Erfolgsaussichten.

Lohnt sich ein Berater?

Vor zehn Jahren hätte ich sicher Nein gesagt, aber damals waren die Abläufe für Rentner, die nach Neuseeland auszuwandern wollten noch um einiges einfacher.

Dieser Artikel stellt keine Einwanderungsberatung dar, aber das bloße Ankratzen des Thema zeigt schon, dass Auswandern nach Neuseeland im Rentenalter anno 2020 keine Trivialität ist. Zumindest wird – wenn man diesen Artikel aufmerksam liest – klar, dass der Weg für Rentner nach Neuseeland nur über eine Menge Geld führt, entweder in der eigenen Tasche oder der der Kinder. Soviel Geld, dass das Honorar für einen amtlich zugelassenen Einwanderungsberater fast nicht mehr ins Gewicht fällt.

Glaubt allerdings nicht, dass die Beraterzunft für Euch rote Teppiche ausrollen wird. Die Szene hat sich in den letzten Jahren – habe ich mir sagen lassen – in Richtung Geschäftskunden verschoben, unterstützt also in erster Linie neuseeländische Firmen dabei ausländische Fachkräfte ins Land zu holen. Wenn ihr einen Berater für Euer privates Einwanderungsprojekt sucht, dann beachtet folgendes:

  • stellt einen Berater am Anfang des Projekts ein und nicht erst, wenn z.B. von Immigration New Zealand eine nicht-Annahme oder Ablehnung Eures Antrags gekommen ist; verkorkste Fälle übernehmen viele Berater ungern bis gar nicht mehr,
  • wie gesagt, setzt Euch mit der Information in diesem Artikel ernsthaft auseinander; habt ihr z.B. wirklich genug Mittel deren Quellen ihr hieb- und stichfest nachweisen könnt? Und akzeptiert, dass etwas mehr finanzielle Schlagkraft als der deutsche Durchschnitt wird i.a. nicht reichen wird,
  • tritt nicht als Pfennigfuchser auf; 30 oder 50 Euro für ein Erstgespräch sind wirklich nichts im Vergleich zu den Kosten des Gesamtprojekts; wenn ihr wegen ein paar Euro feilschen wollt, dann schätzt ihr die Dimension des Unternehmens falsch ein.

Für junge Leute, die sich in diesen Artikel wahrscheinlich nur verirren, weil sie Information für ihre Eltern suchen, gilt übrigens das genaue Gegenteil: wer es nicht alleine schafft die eigenen Einwanderungsformalitäten mit Immigration New Zealand zu regeln, sollte sich die Auswanderung noch einmal gut überlegen 🙂

***

* Neue Versionen der Info-Artikel im INZ Operational Manual bekommen neue Links, d.h. wenn Ihr immer die aktuellen Artikel zur Temporary Retirment Category, Parent Retirement Category oder Parent Category lesen wollt, müsst Ihr auf die Einstiegsseite des Operational Manual, dann in das Suchfeld rechts oben z.B. „Temporary Retirement Category“ eintippen, den Suchknopf drücken und in der Ergebnisliste links nach ganz oben scrollen und dabei das Datum der Veröffentlichung im Auge behalten.

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Ich hoffe, dass diese kleine Übersicht interessierten Rentnern beim Einstieg ins Thema von Nutzen ist. Viel Glück mit dem Papierkram, und viel Spaß in Neuseeland, wenn es denn alles geklappt hat!

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Und natürlich kann ich mir auch ein paar abschließende Kommentare nicht verkneifen.

Überweisen Sie Geld ins Ausland, zu Kursen die Ihre Bank Ihnen nicht bieten wird

Man stelle sich vor, Deutschland würde den Nachzug von Eltern ähnlich knallhart an nationalen finanziellen Interessen ausrichten. Den Aufschrei der Gutmenschen höre ich bis hier her. Und ich könnte ihn ausnahmsweise nachvollziehen. Wartezeiten von sieben Jahren bei alten Leuten? Da kann sich das Problem schnell von selbst erledigen. Und die Mega-Investitionen, die schnelleren Eintritt kaufen finde ich krass überproportioniert. Egal, das können die Kiwis offensichtlich regeln, wie es ihnen gefällt. Aber das Image der lockeren „nice guys“ am anderen Ende der Welt, an das sich deutsche Neuseelandromantiker gerne heften, sollte ‚man‘ bei dieser Gelegenheit vielleicht – mal wieder – hinterfragen.

Theoretisch ist es natürlich verständlich, und m.E. völlig richtig, dass Neuseeland seine Eigeninteressen vertritt. Nur ist es wirklich im Interesse Neuseelands gut situierten deutschen Rentnern – die sich gleichwohl keine Millioneninvestitionen leisten können – die Tür so rigoros zu verschließen? Man könnte denken, dass eine eidesstattliche Erklärung ausreichen sollte das neuseeländische Sozialsystem unter keinen Umständen in Anspruch zu nehmen, gepaart mit hinreichender finanzieller Versorgung für das tägliche Leben, und dessen Eventualitäten, wie etwa Krankheit. Da könnte aber auch der Catch liegen. Man kann bei uns im Westen wahrscheinlich nicht einfach per Unterschrift Menschen- oder Bürgerrechte ablegen … „unveräußerlich“, heißt es ja. Vielleicht kann Neuseeland also in diesem Zusammenhang gar nicht pragmatisch handeln, denn einem Kranken im Notfall die Behandlung zu verweigern, selbst mit dessen Einverständniserklärung, ist trotz globaler Vergeldung alles Lebensbereiche noch immer tabu. Schade, dass die Dinge scheinbar so kompliziert sind und hoffentlich werden sie bei Zeiten entrümpelt. Ich würde es den vielen tausenden Interessenten, die bereits diesen Artikel gelesen haben wünschen.

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9 Responses to FactSheet: Als Rentner nach Neuseeland – 2020 Edition

  1. Harald sagt:

    Moin Peter,
    Mein Wunsch in Neuseeland zu leben verfestigt sich stetig.
    Nun bin ich seit ein paar Tagen 55.
    Ich bin Dipl. Ing. im Bereich Bauwesens, habe mehrere Unternehmen gehabt und bin nicht ganz unvermögend.
    Wie stelle ich es am sinnvollsten an eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen? Und wie meine 15 Jahre jüngere Lebensgefährtin. Wir werden im Winter für einige Wochen nach Neuseeland kommen um auch mit Einwanderungsberatern zu sprechen. Kannst du hier jemanden empfehlen?
    Ich freu mich auf deine Antwort
    Bis dahin
    VG Harald

    • Peter sagt:

      Hi Harald

      Wenn Du unzufrieden bist mit dem Einwanderungsberater, kann ich Dir einen empfehlen. Aber rede erst Mal mit wem auch immer Du das Gespräch vereinbart hast.

      Mit 55 kommen für Dich wohl nur noch Investorkategorien in Frage. Das musst Du dann mit dem Berater durchrechnen. Oder aber Deine Frau (/Lebensgefährtin) wird Hauptantragstellerin und Du bist dann die Familienzusammenführung. Kommt drauf an, wieviele Punkte Deine Frau im üblichen Einwanderungsschema zusammenbekommt.

      Da stellen sich also viele Fragen und es ist gut, dass Ihr professionelle Beratung sucht. In Eurer komfortablen finanziellen Lage ist das angebracht.

      Wenn Ihr gegen Erwarten mit dem Berater kein Glück habt, meldet Euch aber.

      Ich wünsche Euch jedenfalls alles Gute – Leute die was von Bauen verstehen braucht Neuseeland händeringend!

      Gruß,
      Peter

  2. Christian sagt:

    Hallo, ich habe das Glück mit 50 bereits im Ruhestand zu sein. Nun leider ist das mit der Altersgrenze etwas schwer bei der Visum benatragung für Rentner. Aber Sie haben erwähnt: „Außer natürlich, Deine Familie ist sehr sehr wohlhabend. Dann kann man sich den Weg nach Neuseeland erkaufen, egal wie alt man ist :-)“

    Wie ist das denn zu verstehen?
    Sicherlich habe ich die Möglichkeit finanziell etwas zu stemmen ..

    • Peter sagt:

      Hi Christian

      Entschuldige die späte Antwort. Man kann auch als Investor einwandern, ist dann aber schnell bei Millionenbeträgen.

      Wäre das was für Dich?

      Gruß, Peter

  3. Melanie sagt:

    Hallo,

    wir haben die Idee unsere Rente/Pension in ca. 15 Jahren im Ausland zu verbringen; ergo: auswandern und Deutschland den Rücken kehren.
    Ich bereite gerne die Dinge frühzeitig vor und wenn ich mir die finanzielle Absicherung, die die Neuseeländer voraussetzen, anschaue, dann sollte diese Entscheidung wohl überlegt sein.

    Neuseeland haben uns als Ziel gesetzt.

    Unsere Konstellation ist nur etwas schwierig, weil mein Mann 10 Jahre älter ist.
    Wenn er also das Pensionsalter erreicht hat, fehlen mir noch 10 Arbeitsjahre.
    Unsere Kinder wären dann 17 und 15 Jahre alt.

    Für den Fall, dass sich meine Eltern (75 und 73) ebenfalls entschließen würden, auszuwandern, wie können wir in der Konstellation das Ziel – so preiswert wie möglich – erreichen?

    Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.

    Melanie Roehl

    • Peter sagt:

      Hi Melania

      Sorry für die späte Antwort.

      15 Jahre sind ein sehr langer Horizont. In dieser Zeit können und werden sich Regierungen und Gesetze ändern.

      Obwohl ich natürlich kein Einwanderungsberater bin, ist es aus öffentlich zugänglichen Quellen klar, dass schon heute Einwanderung als Rentner nach Neuseeland sehr sehr schwierig ist, wenn man in Neuseeland nicht schon nahe Angehörige vor Ort hat.

      Mein Gefühl – aber das ist natürlich keine Beratung – wäre, dass es sinnvoll wäre schon vor der Verrentung ein „resident visa“ in Neuseeland für mindestens ein Familienmitglied zu bekommen. Wenn Altergrenzen (momentan 55, glaube ich) schon einmal überschritten sind, wird es sehr viel schwieriger durch das reguläre Einwanderungsverfahren zu kommen.

      Außer natürlich, Deine Familie ist sehr sehr wohlhabend. Dann kann man sich den Weg nach Neuseeland erkaufen, egal wie alt man ist 🙂

      Ich hoffe, dass Dir das weiterhilft. Ansonsten kannst Du natürlich auch mit einem zertifizierten Einwanderungsberater zu dem Thema sprechen.

      Gruß, Peter

  4. Peter sagt:

    Vielen Dank für den ausfürlichen Artikel. Ich habe eine kurze Nachfrage zur Tier one Kategorie. Ich habe den Inhalt der verlinkten Website so verstanden, dass man nur eine der folgenden Kriterien erfüllen muss. Es sich somit um „oder Kriterien“ und nicht um „und Kriterien“ handelt. Habe ich dort etwas falsch verstanden oder überlesen. Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.

    Applicants under tier one must meet „ONE“ of the following criteria.

    Sponsor’s income
    Guaranteed lifetime minimum income
    Settlement funds.

    Viele Grüße

    Peter

    • Peter sagt:

      Hi Peter

      Sorry für die späte Beantwortung – war eine Zeit lang unterwegs. Wenn da steht „one of the following criteria“, dann ist das im allgemeinen Sprachgebrauch tatsächlich ein logisches „OR“, das sehe ich so wie Du.

      Übrigens, falls Du einen Antrag stellst und es klappt (oder auch nicht 🙁 ), melde Dich ruhig. Bin mir sicher andere würden gerne wissen, wie das Ganze bei Dir lief.

      Gruß,
      Peter

  5. Adam sagt:

    Schmitz als Besipiel für einen Kriminellen zu nennen ist schon fragwürdig. Immerhin werden ständich Anklagepunkte nivelliert.

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