Zum freudigen Ableben der „Beibehaltungsgenehmigung“


Der sperrige Name ist bzw. war ein Programm, das über viele Jahre hinweg unzählige Auslandsdeutsche, die endlich die Staatsbürgerschaft ihrer neuen Heimat annehmen wollten geplagt hat. Denn der erfolgreiche Antrag auf eine „Beibehaltungsgenehmigung“ war bis vor kurzem die einzige Möglichkeit für deutsche Staatsbürger eine andere, zusätzliche Staatsangehörigkeit anzunehmen ohne die deutsche Staatsbürgerschaft deswegen – von deutschen Amts wegen – automatisch zu verlieren.

Ab dem 27. Juni 2024 ist damit nun Schluss – jedenfalls vorerst. An diesem Tag trat nämlich die jüngste Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft. Da unter dem neuen deutschen Staatsangehörigkeitsrecht nun Mehrstaatigkeit generell zugelassen wird (für Ausländer, die sich in Deutschland einbürgern lassen und auch für Deutsche, die im Ausland eingebürgert werden), ist die verhasste „Beibehaltungsgenehmigung“ irrelevant geworden. Zitat aus dem Bundesinnenministerium

„… Auch Deutsche, die eine zusätzliche Staatsangehörigkeit erwerben wollen, können ihre deutsche behalten – ohne aufwändiges Verfahren der Beibehaltungsgenehmigung. Eine erhebliche Erleichterung für Deutsche, die im Ausland leben und arbeiten. …“

Da auch im neuseeländischen Staatsangehörigkeitsrecht der Mehrstaatigkeit nichts entgegensteht, gibt es nun keinen Grund mehr für in Neuseeland lebende deutsche Staatsbürger auf die Einbürgerung in Neuseeland zu verzichten.

Ganz im Gegenteil. Wegen der Unwägbarkeiten der neuen politischen Instabilität in Deutschland erscheint eine zügige Einbürgerung in Neuseeland sinnvoll. Denn die nächste BRD Regierung, die aus den geplanten Neuwahlen am 23.02.2025 hevorgehen wird, dürfte fast mit Sicherheit von der CDU/CSU angeführt werden, die bereits angedeutet hat, dass sie Teile des gerade in Kraft getretenen Staatsangehörigkeitsrechts revidieren will. Je nachdem welche Parteien oder Partei mit der CDU/CSU in eine Koalition gehen werden, ist es also nicht ausgeschlossen, dass die neue BRD Regierung die Freigabe der Mehrstaatigkeit wieder zurücknehmen wird. Persönlich halte ich das zwar für unwahrscheinlich, da so eine Rücknahme in Deutschland als eine Maßnahme gesehen würde, die den Interessen der in Deutschland lebenden Ausländern zuwider läuft und damit von den vielen rot-grünen Merkelianern in der CDU nicht mitgetragen würde. Aber ganz ausschließen mag man es nicht.

Offiziell werdet Ihr neuseeländische Staatsangehörige, sobald Ihr während der Einbürgerungszeremonie den Eid ablegt und Eure neuseeländische Staatsangehörigkeitsurkunde überreicht bekommt. Solange dieser Zeitpunkt nach dem 27. Juni 2024 liegt (egal wann Ihr die neuseeländische Staatsangehörigkeit beantragt habt), verfügt Ihr sowohl über die deutsche als auch die neuseeländische Staatsangehörigkeit. Bis zum 23. Februar 2025 wird daran auch niemand rütteln.

Ich bin kein Jurist und nichts würde mir deshalb ferner liegen als entsprechende Ratschläge zu erteilen. Dieser Artikel ist, wie immer, rein informativ und nicht als Beratung zu verstehen. Für mich selbst und meine Angehörigen ist die Situation jedoch ein klarer Fall.

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Hoffentlich nun weitgehend historisches Material zu diesem leidigen Thema:


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