Die drei Artikel der Staatsangehörigkeitsreihe, also
- Der Weg zu neuseeländischen Staatsangehörigkeit
- Neuseeländische Staatsangehörigkeit, einfach oder doppelt?
- Neue Statistik zu Beibehaltungsgenehmigungen
gehören zu den beliebtesten bei NZ2Go und spiegeln wider wie wichtig im Ausland lebenden Deutschen diese Thematik ist.
Für Leser, die nicht der deutschen ‚Community‘ Neuseelands angehören – in a nutshell: die neuseeländischen Behörden haben kein Problem damit, wenn Deutsche, die die neuseeländische Staatsangehörigkeit annehmen ihre deutsche Staatsangehörigkeit behalten. Umgekehrt entzieht der deutsche Staat seinen Bürgern aber im Regelfall die deutsche Staatsangehörigkeit sobald die neuseeländische Staatsangehörigkeit angenommen wurde.
Seit heute steht fest, dass es demnächst zu einer von der SPD inspirierten Änderung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts kommen wird. Es war auch schon die SPD, zusammen mit den deutschen Grünen gewesen, die um die Jahrtausendwende das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht einer ‚Reform‘ zuführte. Im wesentlichen wurden damals doppelstaatliche Einbürgerungen von Ausländern in Deutschland erleichtert bzw. in Deutschland geborene Ausländer per Geburt mit einer zusätzlichen deutschen Staatsangehörigkeit versehen. Im Gegenzug wurde Babies, die deutschen Eltern im Ausland geboren wurden die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr zuerkannt, wenn die Eltern nach dem Jahr 2000 zur Welt gekommen waren.
Damit wurde Abschied genommen von der Idee ‚deutsch‘ als Ethnie zu betrachten und statt dessen das Prinzip der klassischen Einwanderungsstaaten verankert in denen jeder, der sich gerade im Lande befindet per Definition Amerikaner, Australier usw. ist (obwohl sich z.B. Australien in den letzten Jahren wiederum von dieser Sichtweise abwendet).
Mit der heutigen Unterzeichnung des Koalitionsvertrags zwischen SPD und CDU/CSU verstärkt sich die Neudefintion des Deutschen. Im Wortlaut:
„Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfällt in Zukunft der Optionszwang und die Mehrstaatigkeit wird akzeptiert. Im übrigen bleibt es beim geltenden Staatsangehörigkeitsrecht.“
Will heißen, für in Deutschland lebende Ausländer ist es wieder etwas einfacher geworden ‚deutsch‘ zu werden ohne dass die Herkunftsstaatsangehörigkeit aufgegeben werden muss, während für im Ausland lebende Deutsche und deren Kinder alles beim Alten bleibt. Der ‚Optionszwang‘ aus dem SPD-Grüne-reformierten Staatsangehörigkeitsrecht des Jahres 2000 war übrigens noch nie zur Anwendung gekommen. Er hätte vorgesehen, dass sich als Doppelstaater in Deutschland geborene Kinder bis zum 23. Lebensjahr entscheiden müssen, ob sie die eine oder die andere Staatsangehörigkeit behalten wollen. Der Optionszwang war eine direkte Folge der plebiszitären Hessenwahl im Jahr 1999, die die doppelte Staatsangehörigkeit thematisiert hatte und der SPD-Grünen Regierung die Bundesratsmehrheit kostete.
Schon damals vermutete ich, dass der ‚Optionzwang‘ irgendwann später als Menschenrechtsverletztung dargestellt und wieder kassiert würde. Und so ist es nun auch gekommen.
Es ist offensichtlich, dass die SPD sich durch die nun angestoßene neuerliche Änderung des Gesetzes migrantische Wählerschichten erschließen will, denn die deutsche Staatsangehörigkeit zieht das Wahlrecht nach sich. Die SPD verliert seit Jahren an Zustimmung in Deutschland und wenn das Volk die SPD nicht wählen möchte, dann wählt sich die SPD eben ein anderes Volk. Interessant wo so eine Maßnahme (‚Die Gewalt geht von Volke aus‘) eigentlich verfassungsrechtlich steht. Auf die Idee, dass sich eine Regierung millionenfach neue Wähler aus dem Boden stampft war sicher keiner der Verfassungsväter gekommen.
Wie dem auch sei … für in Neuseeland lebende Deutsche und deren Nachkommen wird sich wohl nichts ändern und das ist für viele keine gute Sache.
Ein Koalitionsvertrag ist kein Gesetz, stimmt, aber so wie ich meine im Ausland lebenden Landsleute kenne, wird das alles mit der üblichen Lethargie hingenommen und kein politischer Widerstand geleistet. Denn prinzipiell stehen dem Wählerpotential von Millionen in Deutschland lebenden Ausländern auch Millionen in Ausland lebende Deutsche gegenüber. Nur nehmen die ihr Recht auf Briefwahl kaum wahr und bestärken die deutsche Parteienlandschaft dabei die Interessen Auslandsdeutscher zu missachten. Im Einzelfall ist das bedauerlich, in Summe nur folgerichtig.
Trotzdem, „I will keep you posted“, falls es Neues und vielleicht sogar einmal Positives für Auslandsdeutsche zum Staatsangehörigkeitsrecht gibt 🙂
Mit deiner Annahme liegst du falsche, evtl. weil dein Artikel nicht auf dem neusten Stand ist.
Der derzeitige Gesetzentwurf sieht vor dass der § 25 im Staatsangehörigkeitsgesetz aufgehoben wird und andere § entsprechend angepasst werden.
Soll heißen, die Annahme einer ausländischen (nicht EU) Staatsangehörigkeit führt nicht mehr zum Verlust der deutschen (Prinzip der doppelten Staatsbürgerschaft), s.h. Link;
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/VII5/StARModG.pdf;jsessionid=C33EFFC86F23D212EECCB6AF11D917EC.live881?__blob=publicationFile&v=4
Der § 13 zur Wiedereinbürgerung bleibt erhalten, somit sollte jeder der durch Annahmen z.b. der NZ Staatsbürgerschaft, die deutsche verloren hat diese wieder erlangen können.
Hi Klaus, das Datum der Erstveröffentlichung des Artikels steht gleich unter dem Titel … 2013. Damals war die Info top aktuell 🙂
Ansonsten hast Du Recht. Sobald der Gesetzentwurf tatsächlich in Kraft tritt, ist die verhasste „Beibehaltungsgenehmigung“ Geschichte. Millionen Auslandsdeutscher scharren mit den Hufen … ich nehme trotzdem an, dass ehemalige Deutsche, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit wegen der Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit verloren haben, einige Zeit in Deutschland verbringen werden müssen um sie zurück zu bekommen.
Viel Glück mit der doppelten, Peter
Wir sind Deutsche durch Abstammung. Unsere Kinder sind 1985 und 1987 in Neuseeland geboren. Wir leben seit 1990 wieder in Deutschland. Unsere Kinder sind 1990 mit dem neuseeländischen Reisepass mit Nationalität New Zealand in Deutschland eingereist. Sie besitzen die neuseeländische Staatsangehörigkeit. Jetzt geht es um die Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit für uns selbst und für unsere o.g. Kinder. Der Personalausweis mit ‚deutsch‘ bestätigt ja nicht, dass wir und sie die Deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Geburtsurkunde für unsere Kinder wurde schon 1991 in Berlin ausgestellt. Wenn unsere Kinder jetzt die Feststellung der Deutschen Staatsangehörig-keit beantragen, können sie dann trotzdem die neuseeländische Staatsangehörigkeit behalten?
Meines Wissens Ja. Von deutscher Seite, weil sie die neuseeländische Staatsangehörigkeit per Geburt und nicht per Antrag erhalten hatten. Von neuseeländischer Seite sowieso, weil doppelte Staatsangehörigkeiten nach neuseeländischem Recht kein Problem sind.