FactSheet: Als Renter in Neuseeland – ein paar Nachbetrachtungen


Der Artikel von neulich sollte reiferer Leserschaft, die mit dem Gedanken spielt nach Neuseeland in den Sonneruntergang zu reiten, helfen sich mit der wirren neuseeländischen Einwanderungsgesetzgebung zurecht zu finden. Im Ergebnis, haben wir festgestellt, lohnt sich der Aufwand, der damit verbunden ist, sich wirklich permanent in Neuseeland als Rentner niederzulassen nur für die wenigsten deutschen Senioren – was einen aber nicht davon abhalten sollte längere Zeit, oder auch öfter Mal in Neuseeland zu leben, so denn Rüstigkeit und Geldbeutel mitspielen.

Was also sollten deutsche Rentner beachten, die sich längere Zeit in Neuseeland herumtreiben wollen?

Im Grunde ist die Information großteils – aber über mehrere Artikel verstreut – hier bereits publik. Zusammenfassend:

Sozialversicherungsabkommen

Sogar wenn man während eines längeren Aufenthalts in Neuseeland das deutsche Domizil aufgibt, also seinen ‚Lebensmittelpunkt‘ nach Neuseeland verlagert und eventuell von irgendwelchen deutschen Bürokraten als ‚ausgewandert‘ verschubladiert wird, ist die berüchtigte Rentenkürzung um 30% im allgemeinen nicht zu befürchten. Denn dazu muss man nicht-deutscher Staatsangehörigkeit sein, und ich schreibe ja in erster Linie für deutsche Rentner. Also Entwarnung – ganz abgesehen davon, dass man eine Person auf einem Touristenvisum juristisch schwerlich als ‚ausgewandert‘ kategorisieren kann – in my humble opinion.

Steuern

Hier hat die deutsche Botschaft in Wellington eine erhellende Brochüre (‚Merkblatt deutsche Altersrenten‘, Abschnitt V: ‚Besteuerung deutscher Altersrenten in Deutschland‘) veröffentlicht, die allerdings einige zentrale Informationen unterschlägt. Trotzdem macht die Brochüre einen sehr wichtigen Punkt prinzipiell klar, nämlich dass man als deutscher Altersrentenbezieher ‚… mit alleinigem Wohnsitz im Ausland …‘ (wie auch immer das genau juristisch definiert sein mag) in Deutschland steuerpflichtig ist, und nicht in Neuseeland:

… Bezieher einer deutschen Rente, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, sind verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland können Renteneinkünfte nur in Deutschland besteuert werden. …

Viele Bezieher kleiner Altersrenten, also bis zum jährlichen Freibetrag von derzeit,  2012, 8004 Euro (Singles, 16008 Euro, wenn verheiratet) müssen während sie in Deutschland leben keine Steuern zahlen, und ihre Finanzämter ersparen ihnen auch oft die jährliche ‚Veranlagung‘, also das Abgeben einer Steuererklärung. Das gilt nicht mehr sobald ihr ins Ausland umzieht. Dann werdet ihr ‚beschränkt steuerpflichtig‘, was leider ein sehr missverständlicher Begriff ist. Er entspricht in angelsächsischen Ländern einer „non-resident taxation“, also der Besteuerung von nicht-Ansässigen, und die ist fast immer ungünstiger als die Besteuerung der Ansässigen. So auch in Deutschland. Im Hinblick auf Altersrenten heißt das, dass der Freibetrag wegfällt, und ihr ab dem ersten Renteneuro besteuert werdet, mit dem Eingangssteuersatz von derzeit 14%. Deshalb ist es auch verpflichtend, dass ihr jedes Jahr eure Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt in Neubrandenburg einsendet.

Beispiel: Deutscher Rentner bezieht eine bescheidene Altersrente von 650 Euro pro Monat, also 7800 Euro pro Jahr. Damit ist er in Deutschland unterhalb des Freibetrags und zahlt keine Steuern. Sobald dieser Rentner nach Neuseeland zöge, würden in etwa 14% Steuern auf die 7800 Euro fällig, also ungefähr 1100 Euro (obwohl momentan die Beteuerung von Renten sich noch nicht auf 100% des Renteneinkommens bezieht, die 100%-ige Besteuerung wird schrittweise bis 2040 eingeführt). Und das obwohl ihr, zum Beispiel, nicht einmal die deutsche Krankenversicherung in Neuseeland in Anspruch nehmen könnt, und auch sonst nicht viel vom deutschen Staat als Gegenleistung für die Steuern erhalten werdet.

Es gibt zwar die Möglichkeit einen Antrag zu stellen, um sich von ‚beschränkt steuerpflichtig‘ auf ‚unbeschränkt steuerpflichtig‘ umklassifizieren zu lassen, wenn von eurem gesamten Einkommen mindestens 90% der deutschen Steuerpflicht unterliegen, aber auch das bedeutet schließlich einen unerfreulichen Aufwand.

Empört Euch! Ja, die Diskussion ist großteils theoretisch, weil schon die Neuseeländer deutschen Rentnern so hohe Hürden in den Weg legen bevor diese an ein echtes Umsiedeln nach Neuseeland denken können, dass es in der Praxis kaum deutsche Migrationsrentner nach Neuseeland gibt. Und die Flucht vor der Alterarmut in Deutschland nach Neuseeland kommt sowieso nicht in Betracht, weil Neuseeland dafür viel zu teuer ist. Trotzdem finde ich es prinzipiell unethisch deutsche Renter mit Kleinsteinkommen auch noch in den letzten Winkel der Erde mit Steuerforderungen zu verfolgen, während die Große Vorsitzende gleichzeitig alles tut um die Steuerfreiheit griechischer Reedereimilliardäre zu sichern, im zynischen Namen des Friedensprojekts Euro.

Krankenversicherung

Wie gesagt, die gesetzliche deutsche Krankenversicherung kommt nicht für Erkrankungen auf, die sich in Neuseeland ergeben. Ihr müsst euch um eine private Reiseversicherung die Erkrankungen abdeckt, oder um eine spezifische Auslandskrankenversicherung kümmern. Details dazu habe ich keine recherchiert, aber der gesunde Menschenverstand diktiert, dass bestehende Erkrankungen, wie sie bei älteren Menschen nicht selten vorliegen, entweder nicht abgedeckt werden, oder zu spürbaren Prämienerhöhungen führen.

***

Zum ‚Empört Euch‘ … ich habe mich bereits ausgiebig darüber empört, dass deutsche Expats in Neuseeland bei der Erteilung von doppelten Staatsangehörigkeiten im Vergleich zu in Deutschland einzubürgernden Migraten benachteiligt werden, und dass es auch keine Bemühungen von deutscher Seite gibt, ein Sozialversicherungsabkommen mit Neuseeland auszuhandeln. Und ich habe dazu aufgerufen aktiv zu werden … schreibt wenigstens Eurem Bundestagsabgeordneten, oder dem entsprechenden Ministerium, dass ihr diese Zustände unannehmbar findet. Oder tauscht hier, bei NZ2Go, Erfahrungen dazu aus, wie ihr mit den Situationen umgeht.

Passiert ist nichts. Das betrachte ich als ein Symptom der ‚deutschen Krankheit‘. Deutschland ist ein tolles Land. Ich bewundere die vielen fleißigen und gescheiten Menschen dort, die vielen kleinen und mittleren Betriebe, die in den obskursten Dörfern stehen, aber oft Weltmarktführer in ihrer Nische sind. Davon hat Neuseeland fast gar nichts. Andererseits müssen die Deutschen endlich politisch erwachsen werden, und sich nicht jede Unverschämtheit der Obrigkeit gefallen lassen. Der deutsche Staat ist zum reinen vermieften Grauen mutiert, weil es keine Zivilgesellschaft gibt, die sich ihm in den Weg stellt. Was das betrifft sind die etablierten Demokratien der angesächsischen Sphäre den Deutschen um einiges voraus, auch in Neuseeland. Wie es eben so heißt, erfolgreich (aus)wandern ist, wenn man das Gute aus dem alten Land, mit dem Guten im neuen Land kombiniert. So long, suckers …

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9 Responses to FactSheet: Als Renter in Neuseeland – ein paar Nachbetrachtungen

  1. Manfred sagt:

    Neuseeland

    Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und einigen anderen Steuern [1]

    Vom 20. Oktober 1978

    (BGBl. 1980 II S. 1223)

    Art. 18 [2] Ruhegehälter.

    (1) Vorbehaltlich des Artikels 19 Absatz 2 können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.

    (2) Regelmäßig wiederkehrende oder nicht regelmäßig wiederkehrende Bezüge aus der Sozialversicherung und ähnliche Vergütungen, die ein Vertragsstaat, eines seiner Länder, eine ihrer Gebietskörperschaften oder eines ihrer staatlichen Organe zahlt, können nur in diesem Staat besteuert werden.

    (3) Regelmäßig wiederkehrende oder nicht regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die die Bundesrepublik Deutschland, eines ihrer Länder oder eines ihrer staatlichen Organe als Ausgleich für einen Schaden leistet, der als Folge von Kriegshandlungen oder früherer politischer Verfolgung entstanden ist, können nur in der Bundesrepublik Deutschland besteuert werden.

    Art. 19 [3] Öffentlicher Dienst.

    (1)

    a) Vergütungen, ausgenommen Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften an eine natürliche Person für die diesem Staat, dem Land oder der Gebietskörperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden.

    b) Diese Vergütungen können jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die Dienste in diesem Staat geleistet werden und die natürliche Person in diesem anderen Vertragsstaat ansässig ist und

    i) ein Staatsangehöriger dieses Staates ist oder

    ii) nicht ausschließlich deshalb in diesem Staat ansässig geworden ist, um die Dienste zu leisten.

    (2)

    a) Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften oder aus einem von diesem Staat, dem Land oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die diesem Staat, dem Land oder der Gebietskörperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden.

    b) Diese Ruhegehälter können jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die natürliche Person in diesem Staat ansässig ist und ein Staatsangehöriger dieses Staates ist.

    (3) Auf Vergütungen und Ruhegehälter für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit eines Vertragsstaats, eines seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften erbracht werden, sind die Artikel 15, 16 und 18 anzuwenden.

    Art. 23 [4] Beseitigung der Doppelbesteuerung.

    (1) Im Rahmen der jeweils geltenden neuseeländischen Rechtsvorschriften über die Anrechnung der außerhalb Neuseelands gezahlten Steuer auf die neuseeländische Steuer wird die deutsche Steuer, die nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und in Übereinstimmung mit diesem Abkommen unmittelbar oder im Abzugsweg für Einkünfte gezahlt wurde, welche eine in Neuseeland ansässige Person aus Quellen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bezogen hat (bei Dividenden jedoch nicht die Steuer von dem Gewinn, aus dem die Dividenden gezahlt worden sind), auf die von diesen Einkünften zu erhebende neuseeländische Steuer angerechnet.

    (2) Bei einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Person wird die Steuer wie folgt festgesetzt:

    a) Soweit nicht Buchstabe b anzuwenden ist, werden von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer die Einkünfte aus Neuseeland sowie die in Neuseeland gelegenen Vermögenswerte ausgenommen, die nach diesem Abkommen in Neuseeland besteuert werden können. Die Bundesrepublik Deutschland behält aber das Recht, die so ausgenommenen Einkünfte und Vermögenswerte bei der Festsetzung des Steuersatzes zu berücksichtigen.

    Auf Einkünfte aus Anteilen an Kapitalgesellschaften sind die vorstehenden Bestimmungen nur dann anzuwenden, wenn die Einkünfte an eine in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Gesellschaft (jedoch nicht an eine Personengesellschaft) von einer in Neuseeland ansässigen Gesellschaft gezahlt werden, deren Kapital zu mindestens 25 vom Hundert unmittelbar der deutschen Gesellschaft gehört.

    Für die Zwecke der Steuern vom Vermögen werden von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer ebenfalls Beteiligungen ausgenommen, deren Dividenden, falls solche gezahlt werden, nach dem vorhergehenden Satz von der Steuerbemessungsgrundlage auszunehmen wären.

    b) Auf die von den nachstehenden Einkünften aus Neuseeland zu erhebende deutsche Einkommen- und Körperschaftssteuer wird unter Beachtung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts über die Anrechnung ausländischer Steuern die neuseeländische Steuer angerechnet, die nach neuseeländischem Recht und in Übereinstimmung mit diesem Abkommen gezahlt worden ist für

    aa) Dividenden im Sinne des Artikels 10 Absatz 3, die nicht unter Buchstabe a fallen;

    bb) Zinsen im Sinne des Artikels 11 Absatz 4;

    cc) Lizenzgebühren im Sinne des Artikels 12 Absatz 3;

    dd) Einkünfte, die unter die Artikel 16 und 17 fallen;

    ee) Einkünfte, die nach Artikel 21 Absatz 1 in Neuseeland besteuert werden können.

    In diesem Fall ist die neuseeländische Steuer, die nach dem Recht Neuseelands und in Übereinstimmung mit diesem Abkommen von den vorbezeichneten Einkünften erhoben wird, nach Maßgabe der Vorschriften des deutschen Steuerrechts über die Anrechnung ausländischer Steuern auf die deutsche Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die von diesen Einkünften erhoben wird, anzurechnen.

    (3) Für die Zwecke dieses Artikels stammen Gewinne oder Einkünfte einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person aus Quellen innerhalb des anderen Vertragsstaats, wenn sie in diesem anderen Staat gemäß diesem Abkommen besteuert worden sind.

    ________________________________________

    [1] Abgefasst in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

    [2] [3] Vgl. auch Protokoll Nr. (7):

    (7) Zu den Artikeln 6 bis 23:

    Es besteht Einvernehmen darüber, daß das Abkommen

    a) nicht die Geltung von Rechtsvorschriften eines Vertragsstaats über die Ermittlung der steuerpflichtigen Gewinne aus Versicherungsgeschäften berührt,

    b) einen Vertragsstaat nicht daran hindert, die nachstehenden Einkünfte und Vermögenswerte zu besteuern:

    Einkünfte, die aus einem in dem anderen Vertragsstaat ansässigen Nachlaß oder Trust oder über einen solchen Nachlaß oder Trust bezogen werden, und Vermögenswerte, die über einen solchen Nachlaß oder Trust gehalten werden und die nach dem Recht des erstgenannten Staates zu den Einkünften oder Vermögenswerten einer in diesem Staat ansässigen Person gehören,

    c) einen Vertragsstaat nicht daran hindert, seine Rechtsvorschriften über Steuerumgehung auf die in einem dritten Staat zugeflossenen oder bezogenen Einkünfte anzuwenden, auch wenn die Einkünfte oder die ihnen zugrundeliegenden Vermögenswerte oder Tätigkeiten über eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person geleitet oder von ihr gehalten werden.

    Wird das in einem der beiden Staaten am Tag der Unterzeichnung dieses Abkommens geltende maßgebende Recht geändert (abgesehen von unbedeutenden Änderungen, die den allgemeinen Charakter dieses Rechts nicht berühren), so konsultieren die Vertragsstaaten einander, um die gegebenenfalls erforderliche Änderung dieser Nummer zu vereinbaren.

    [4] Vgl. auch Protokoll Nr. (6) und (7):

    (6) Zu Art. 23:

    Absatz 2 hindert die Bundesrepublik Deutschland nicht, die Ausschüttungsbelastung im Rahmen der Körperschaftsteuer herzustellen, wenn eine in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Gesellschaft Einkünfte aus Quellen innerhalb Neuseelands ausschüttet.

    (7) Zu den Artikeln 6 bis 23:

    Es besteht Einvernehmen darüber, daß das Abkommen

    a) nicht die Geltung von Rechtsvorschriften eines Vertragsstaats über die Ermittlung der steuerpflichtigen Gewinne aus Versicherungsgeschäften berührt,

    b) einen Vertragsstaat nicht daran hindert, die nachstehenden Einkünfte und Vermögenswerte zu besteuern:

    Einkünfte, die aus einem in dem anderen Vertragsstaat ansässigen Nachlaß oder Trust oder über einen solchen Nachlaß oder Trust bezogen werden, und Vermögenswerte, die über einen solchen Nachlaß oder Trust gehalten werden und die nach dem Recht des erstgenannten Staates zu den Einkünften oder Vermögenswerten einer in diesem Staat ansässigen Person gehören,

    c) einen Vertragsstaat nicht daran hindert, seine Rechtsvorschriften über Steuerumgehung auf die in einem dritten Staat zugeflossenen oder bezogenen Einkünfte anzuwenden, auch wenn die Einkünfte oder die ihnen zugrundeliegenden Vermögenswerte oder Tätigkeiten über eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person geleitet oder von ihr gehalten werden.

    Wird das in einem der beiden Staaten am Tag der Unterzeichnung dieses Abkommens geltende maßgebende Recht geändert (abgesehen von unbedeutenden Änderungen, die den allgemeinen Charakter dieses Rechts nicht berühren), so konsultieren die Vertragsstaaten einander, um die gegebenenfalls erforderliche Änderung dieser Nummer zu vereinbaren.

  2. Greenhousegarden sagt:

    Ich bin Schweizer und 35 als ich jünger war, wollte ich bereits 2010 nach Neuseeland auswandern, wegen der Bürokratie hier in der Schweiz und Deutschland. Ich habe mich damals aber nie damit wirklich beschäftigt, da ein Freund dahin auswanderte und ich damals noch Hoffnung hatte, evtl hier glücklich zu sein.
    Jedoch faszinierte die Weite und freien Grünflächen und Natur mich sehr. Nun bin ich 35 ich habe eine viertels Invalidenrente warte auf den Bescheid für eine 100% ige. Ich habe mir ernsthaft überlegt hier alles zu verkaufen, nachdem bei mir in Deutschland sehr oft eingebrochen wurde und ich mit dem ganzen Stress nicht mehr klar komme, wurde von meinem Vater missbraucht als Kind , habe deswegen Alpträume und Depressionen.
    Die Vorstellung im grünen zu Wohnen und Zimmer oder Ferienwohnung zu vermieten in Neuseeland klang wie ein Paradies. Jedoch hat man vermutlich keine Chance auszuwandern, ich finde es Schade, dass die Hürden so hoch sind. All diese Kriterien zu erfüllen ist unmöglich schwierig. Selbst wenn man sein erbe verkauft kommt man evtl auf eine halbe million Franken, was hier für viele wenig ist aber für mich viel Geld, obwohl man hier kaum etwas davon kaufen kann. Mich reizte der Gedanke gutes zu tun und ein neues Zuhause aufzubauen, aber es scheint schwer erreichbar zu sein. Die Preise für Land und Eigenheime in Neuseeland sind auch recht hoch, jedoch könnte man damit ein kleines selbständiges Leben finanzieren.
    Eigentlich sollte es der Mittelschicht erleichtert werden auszuwandern, da gerade diese viele Arbeitsplätze und kaufkraft mit sich bringt.
    Die Milliardäre hingegen kaufen, gleich Hektaren an Land auf, irgendwie zerstört Neuseeland damit seinen eigenen Aufstieg, der Graben zwischen bezahlbaren Land und Reichen steigt so nur. Eigentlich würde es doch genügen, dass nicht Einheimischen, wenn Sie nach Neuseeland auswandern wollen, das gestattet wird solange Sie kein Geld vom Staat Neuseeland fordern und selbständig sind.
    Das würde die Wirtschaftlichkeit fördern.
    Man müsste dann nur einen Anteil einzahlen als Depot für Bestattung oder Flugticket als Sicherheit falls man Bankrott geht. Mich stört in der Schweiz die immer steigenden Immobilien und Wohnungskosten, in Deutschland ist es mehr die Kriminalität die zunimmt, die soziale altersarmut ist beängstigend. Was bleibt alternativ sind Schottland Irland England Island Grünland oder Norwegen Schweden Finnland.
    Jedoch reizte mich an Neuseeland vor allem dass es keinerlei Atomaren gefahren gibt, dafür Erdbeben und Vulkane. Ich frage mich ob ich es überhaupt vor 10 Jahren geschafft hätte auszuwandern. Die Idee blieb immer im Kopf, jedoch nun scheint es unmöglich. Die Vorstellung hier sterben zu müssen macht traurig.

  3. Gerda sagt:

    Hi Peter,
    das ist wirklich eine sehr gute Idee, ich bin ja so froh das mir endlich jemnd zuhoert. Unsere Rente wird mit der mit der NZ Super verrechnet. In einem Schreiben von Winz sagt man mir „Under N.Z Law, the amount of any NZ Superanuation that you nay be entitled to is reduced by the amount of German Pension that you receive. If there is still excess overseas pension, we have to deduct the excess from your partner’s rate of NZ. Super“ In einem anderen Schreiben wurde erwaehnt das wir nicht besser dastehen sollen als jeder NZlaender. Das tollste aber war das die IRD weil mein Mann noch arbeitete bis 2010 und ich immer noch arbeite, uns fuer die deutsche Pension getaxt hat. Obwohl sie das nicht durften. Ich habe mich gewehrt dagegen wegen der Doppeltaxation nun haben sie uns die Steuern zurueckgezahlt ….gott sei dank. Aber trotzdem; weil Deutschland nun Steuern will nachtraeglich ,das heisst dann das wir noch weniger Rente beziehen. Die Winz aber nicht aufstockt weil es nachtraeglich passiert. Auf meine Nachfrage hin hat Winz gesagt ich soll mich mit den deutschen Behoerden in verbindung setzen.Das alles heisst nun, sollte ich aufhoeren zu arbeiten haben wir beide weniger Geld als jeder xbeliebige NZlaender obwohl mein Mann 25 Jahre und ich 10 Jahre hier gearbeitet habe, Ich wuerde sehr zufrieden sein wir koennten nur die volle Super von NZ. kriegen dann haette ich keine schlaflosen Naechte und soviel Kopfzerbrechen. Dieser Behoerdenkram nervt mich und ich finde es total ungerecht . Wenn das keine Steuerfalle ist …und wir mittendrin…?????
    Ich hoffe Du hast alles verstanden. Ich bin so sehr froh fuer
    Deine Hilfe. Sowas muss an die Oeffentlichkeit, und ich denke es gibt bestimmt noch einige die in der selben Situation sind.
    Mit freundlichen Gruessen Gerda

  4. Gerda sagt:

    Hi peter,
    danke fuer die Beratung
    Im Moment bin ich noch in der Lage die Steuerschuld zu bezahlen. da ich ja noch arbeite bei der Post (spaete Schicht)Es geht mir nur darum das ich Angst habe aufzuhoeren weil wir dann beide nachdem Deutschland die Steuern nachtraeglich anfordert wir unter der NZ. Super inclusiv deutsche Rente liegen und Winz die ich angerufen habe,sagt ich soll mich mit den deutschen Behoerden auseinandersetzen,,,tue ich und komme nicht weiter.Ich finde wir muessten zumindestens nachdem ich aufgehoert habe zu arbeiten soviel wie jeder NZlaender also 15724 NZ $im Jahr erhalten inclusiv deutsche Rente die ja abgezogen wird.
    Gibt es eine Petition wie kann man sich wehren ??? wo kann ich mich hinwenden????Sind noch andere hier in New Zealand in der gleichen Lage???
    viele Gruesse Gerda

    • Peter sagt:

      Hi Gerda

      Ich schlage vor, dass ich Deinen „Fall“ hier nochmal als extra Artikel publik mache, plus Aufruf an andere sich zu melden. Ok? Das kann ich eventuell in den nächsten Tagen tun.

      Das Merkblatt der deutschen Botschaft: http://www.wellington.diplo.de/contentblob/1420624/Daten/1624687/Merkblatt_Altersrente_Downloaddatei.pdf hast Du gelesen, oder? Dort wird angedeutet, dass die BRD die Verrechnung der dt. Alterrente mit der neuseeländischen Superannuation durch neuseeländische Behörden falsch findet – aber auch nichts dagegen tut.

      Weil Eure deutsche Rente mit der NZ Superannuation voll verrechnet wird, bringt Euch die deutsche Rente keinerlei finanziellen Vorteil. Wie sich dadurch ein deutscher Besteuerungsanspruch ergeben soll ist mir schleierhaft. Das müsste tatsächlich mal ein Steueranwalt durchdenken. m.E ist so etwas sittenwidrig, wenn nicht gleich verfassungswidrig. Im Grunde sollte das dt. Finanzamt Work and Income besteuern, denn die ziehen Eure deutsche Rente zum eigenen Vorteil de facto ein.

      Unglaublich.

      Melde Dich wegen des Artikels, ob ich den schreiben soll.

      Gruß,
      Peter

  5. Gerda sagt:

    peter hat so recht,
    mein Mann und ich leben seit 1984 hier in New Zealand.Juergen mein Mann hat
    30 Jahre in Deutschland gearbeitet und 25 Jahre hier in New Zealand.Seit
    20o6 bekommt mein Mann eine Rente von Deutschland von 6667 Euro .
    Hierfuer musste er 866 Euro im Januar dieses Jahres zurueckbezahlen. Es
    werden wahrscheinlich noch weitere Bescheide zur Rueckzahlung
    nachfolgen. Inzwischen ist der Euro so gefallen das der Betrag von 42.70
    NZ $ fortnightly gezahlt wird, damit er der NZ Super gleichkommt.Seit
    2010 arbeitet mein Mann nicht mehr und seine gesamten Einkuenfte ist die
    Rente aus Deutschland und der Zuschuss von Winz.
    Erst einmal finde ich es eine grosse Ungerechtigkeit das man nicht die
    deutsche
    Rente sowie die NZ. Super zusammen bekommen kann. Denn es ist doch
    unser Eigentum was wir in Deutschland damals eingezahlt haben, und wir
    haben auch hier unsere Steuer bezahlt als
    wir gearbeitet haben. Sollten wir nicht Anspruch auf beides haben?????
    Die NZ Super ist doch nur das mindeste mit dem man leben kann.
    Nun kommt noch die Versteuereung von Deutschland dazu, wer hilft uns hier. Fragen ueber Fragen und keine Antworten nur buerokratisches Gebrabbel was ich sowieso nicht verstehe, Man hat mich vorige Woche zu einer Steuernachzahlung beauftragt fuer die Jahre 2oo8,2oo9 und 2010 sowie Vorrauszahlungen fuer die folgenden Jahre.Ich bekomme nur eine Rente jaehrlich von 4351 Euro nun muss ich bis zum 28. Maerz 1239 Euro nachzahlen alles auf einmal. Ich habe grosse Probleme das alles zu verstehen. Ich blicke nicht durch, und ich finde es ist die groesste Ungerechtigkeit, woher sollen wir das Geld nehmen fuer Hoerhilfe Zahnersatz ect.Im Moment arbeite ich noch weil ich Angst habe aufzuhoeren und ich moechte schon aus Gesundheitsgruenden gerne aufhoeren traue mich nicht.
    Meine grosse Frage ist wo kann ich mich beschweren ist dort jemand der mitzieht gibt es irgend jemanden hier in NZ, der damit auch betroffen ist ??????Bitte wie immer meldet Euch ich brauche irgendwie einen Kumpel sonst drehe ich noch durch mit den schlaflosen Naechten und der Wut die sich bei mir angesammelt hat es gibt sowenige die Verstaendniss fuer unsere Lage haben,
    warte auf aktion gerda

    • Peter sagt:

      Hi Gerda

      Tut mir wirklich leid über Eure Situation zu hören.

      An Eurer Stelle würde ich mal die deutsche Botschaft in Wellington, oder das dt. Konsulat in Auckland anrufen, und fragen, ob dort jemand zumindest mit Informationen behilflich sein kann. Wenn nicht, dann melde Dich nochmal.

      Wenn ihr tatsächlich eine Steuerschuld habt, dann muss es wegen Eurer wirtschaftlichen Lage zumindest möglich sein diese Schuld zu stunden, d.h nicht auf einmal zu bezahlen, sondern in kleinen Raten. Wenn ihr im Grunde zahlungsunfähig seid, dann kann eine offizielle Insolvenz ein Weg sein. Ich bin aber kein Steuerberater, d.h das sind nur Ideen, keine fundierte Beratung.

      Wenn die deutsche Botschaft nicht helfen kann oder will, dann melde Dich nochmal. Ich überlege mir dann was anderes.

      Gruß,
      Peter

    • karsten sagt:

      komm mal langsam wieder nach hause. dann wirst du sehen.

  6. Gerda sagt:

    Mein
    Mann und ich leben seit 1984 hier in New Zealand.Juergen mein Mann hat
    30 Jahre in Deutschland gearbeitet und 25 Jahre hier in New Zealand.Seit
    20o6 bekommt mein Mann eine Rente von Deutschland von 6667 Euro .
    Hierfuer musste er 866 Euro im Januar dieses Jahres zurueckbezahlen. Es
    werden wahrscheinlich noch weitere Bescheide zur Rueckzahlung
    nachfolgen. Inzwischen ist der Euro so gefallen das der Betrag von 42.70
    NZ $ fortnightly gezahlt wird, damit er der NZ Super gleichkommt.Seit
    2010 arbeitet mein Mann nicht mehr und seine gesamten Einkuenfte ist die
    Rente aus Deutschland und der Zuschuss von Winz.
    Erst einmal finde ich es eine grosse Ungerechtigkeit das man nicht die
    deutsche
    Rente sowie die NZ. Super zusammen bekommen kann. Denn es ist doch
    unser Eigentum was wir in Deutschland damals eingezahlt haben, und wir
    haben auch hier unsere Steuer bezahlt als
    wir gearbeitet haben. Sollten wir nicht Anspruch auf beides haben?????
    Die NZ Super ist doch nur das mindeste mit dem man leben kann.
    Nun kommt noch die Versteuereung von Deutschland dazu, wer hilft uns hier. Fragen ueber Fragen und keine Antworten nur buerokratisches Gebrabbel was ich sowieso nicht verstehe, Man hat mich vorige Woche zu einer Steuernachzahlung beauftragt fuer die Jahre 2oo8,2oo9 und 2010 sowie Vorrauszahlungen fuer die folgenden Jahre.Ich bekomme nur eine Rente jaehrlich von 4351 Euro nun muss ich bis zum 28. Maerz 1239 Euro nachzahlen alles auf einmal. Ich habe grosse Probleme das alles zu verstehen. Ich blicke nicht durch, und ich finde es ist die groesste Ungerechtigkeit, woher sollen wir das Geld nehmen fuer Hoerhilfe Zahnersatz ect.Im Moment arbeite ich noch weil ich Angst habe aufzuhoeren und ich moechte schon aus Gesundheitsgruenden gerne aufhoeren traue mich nicht.
    Meine grosse Frage ist wo kann ich mich beschweren ist dort jemand der mitzieht gibt es irgend jemanden hier in NZ, der damit auch betroffen ist ??????Bitte wie immer meldet Euch ich brauche irgendwie einen Kumpel sonst drehe ich noch durch mit den schlaflosen Naechten und der Wut die sich bei mir angesammelt hat es gibt sowenige die Verstaendniss fuer unsere Lage haben,
    warte auf aktion gerda

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